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Wegelin & Co. Privatbankiers

Keine Gefahr für Wegelin & Co. Privatbankiers

Gallen (ots)

In der "SonntagsZeitung" vom 08.01.2012 wurden bezüglich der Auseinandersetzung Finanzplatz Schweiz - USA zwei konkrete Fragen aufgeworfen: Erstens, was würde mit einer als Kommanditgesellschaft organisierten Bank wie Wegelin & Co. Privatbankiers passieren, falls einer der Teilhaber in den USA angeklagt würde, und zweitens, falls die Bank selber in den USA angeklagt würde. Die Antwort auf diese hypothetischen Fragen lautet: Es besteht keine Gefahr für Wegelin & Co.

Erstens: Eine Anklage, ein sogenanntes Indictment, gegen einen oder sogar mehrere Teilhaber von Wegelin & Co. stellt keine unmittelbare Gefahr für die Bank dar. Die Solidarhaftung einer Kommanditgesellschaft begründet ein zivilrechtliches Verhältnis unter geschäftsführenden Personen (den sogenannten Komplementären) für Verbindlichkeiten der Bank. Eine Strafe mit finanziellen Konsequenzen gegen einen Teilhaber stellt keine Verbindlichkeit der Bank dar, sondern ist gegebenenfalls ein Problem des einzelnen Komplementärs. Die Solidarhaftung der Kommanditgesellschaft greift nicht für solche (oder auch andere) persönliche Verbindlichkeiten - es findet kein Bail Out statt. Diese Frage ist jedoch hypothetischer Natur; die vorliegende Anklageschrift aus den USA klammert die obere Führung der Bank just aus. Wer in diesem Zusammenhang das nahe Ende von Wegelin & Co. behauptet, handelt und schreibt am Rande der Verleumdung und Kapitalschädigung.

Zweitens: Eine Anklage gegen Wegelin & Co. als Unternehmung stellt ebenfalls grundsätzlich keine Gefahr dar. Denn erstens ist eine Anklage kein Urteil, zweitens muss davon ausgegangen werden, dass ein solches infolge rechtlicher Abwehrmassnahmen erst nach sehr langer Zeit rechtskräftig würde, drittens würde sich dann auch noch die Frage der Vollstreckbarkeit stellen. Dass eine in den USA angeklagte Bank, wie verschiedentlich behauptet, vom Interbanken-Geschäftsverkehr abgeschnitten würde, steht für Wegelin & Co. nicht zur Debatte. Wir gehen davon aus, dass die zuständigen Schweizer Behörden, FINMA und Nationalbank, dafür sorgen, dass das Interbanken-Geschäft unter keinen Umständen gestört wird. Denn in diesem Zusammenhang geht es nicht mehr nur um eine verhältnismässig kleine Vermögensverwaltungsbank, sondern um die Systemstabilität schlechthin. Würde man eine Bank hängen lassen, wäre das ein Präzedenzfall für alle anderen der elf ins Visier genommenen Banken, darüber hinaus für den Finanzplatz Schweiz als solchen. Die Behörden stehen diesbezüglich in der Verantwortung.

Die 1741 gegründete St. Galler Privatbank Wegelin & Co. ist die älteste Bank der Schweiz. Sie beschäftigt 700 Mitarbeiter an 13 Standorten in der Schweiz und verwaltet Vermögen von mehr als CHF 24 Mrd. Die Bank wird als Kommanditgesellschaft von acht geschäftsführenden Teilhabern mit unbeschränkter Haftung geführt. Wegelin & Co. ist auf die Vermögensverwaltung privater und institutioneller Kunden spezialisiert.

Weitere Informationen unter: www.wegelin.ch

Kontakt:

Dr. Albena Björck
Leiterin Corporate Communications
Tel. (direkt): +41/71/242'58'21
E-Mail: albena.bjorck@wegelin.ch

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