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Andritz AG: Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
11.06.2008
In der 98. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. 
März 2005 wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 01. 
Oktober 2005 für einen Zeitraum von 18 Monaten zum Aktienrückerwerb 
ermächtigt. Diese Ermächtigung ist am 31. März 2007 ausgelaufen. Die 
Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft zum Aktienrückerwerb 
wurde in der 100. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit 
Wirkung ab 01.04.2007 um weitere 18 Monate bis zur Höhe von 10% des 
Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft 
erworbenen eigenen Aktien) verlängert, unter anderem zu dem in § 65 
Absatz 1 Ziffer 4 AktG angeführten Zweck.
Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrates
der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu 
machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms 
zu erwerben, unter anderem zu dem in § 65 Absatz 1 Ziffer 4 AktG 
angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines 
Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und 
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines 
mit ihr verbundenen Unternehmens). Die unter Einbindung des 
Aufsichtsrats der Gesellschaft gefassten Beschlüsse des Vorstands der
Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 
BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese
Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der 
Gesellschaft http://www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm 
bekannt gemacht.
Die 100. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den 
Vorstand der Gesellschaft unter anderem auch ausdrücklich dazu 
ermächtigt, unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene 
Aktien wieder zu veräußern.
Der Bericht des Aufsichtsrats über die beabsichtigte 
Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 2006 (das 
"Aktienoptionsprogramm 2006") wurde am 27. Mai 2008 veröffentlicht 
und war ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der 
Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.
Am 11. Juni 2008 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene 
Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 
wiederzuveräußern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 11. Juni 
2008 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt und einen gleichlautenden
Beschluss gefasst.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des 
Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf
dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, 
veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien
zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 bekannt gemacht (§ 82 
Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den 
Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 29. März 2007.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 31.
März 2007 gemäß § 82 Abs 8 BörseG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 17.
Juni 2008 bis 30. April 2010.
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: 
auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche 
Aktiengattung).
5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, 
insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am 
Grundkapital: nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im 
Firmenbuch eingetragen wurde, bis zu 898.000 auf Inhaber lautende 
Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 1,73% des 
Grundkapitals der Gesellschaft.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie 
(Bezugspreis): nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im 
Firmenbuch eingetragen wurde, EUR 31,67.
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob 
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse 
erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem 
Aktienoptionsprogramm 2006 veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt 
außerhalb der Börse.
8. Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufsprogramms auf die 
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: Keine.
9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß 
Aktienoptionsprogramm 2006 wurden leitenden Angestellten und 
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft insgesamt 898.000 Optionen
eingeräumt, wobei jede Option das Recht gewährt, eine auf Inhaber 
lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben. Insgesamt nahmen 59
Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 
2006 teil. Es wurden Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft 
zum Bezug von 6.000, 10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von 
Führungsebene), Mitglieder des Vorstands zum Bezug von jeweils 40.000
und den Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der 
Andritz AG berechtigen. Arbeitnehmern und (weiteren) Organmitgliedern
der Gesellschaft wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2006 keine 
Optionen eingeräumt.
Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der 
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 
2006 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage
der Gesellschaft http://www.andritz.com veröffentlichen.
Der Vorstand,
Graz, am 11. Juni 2008

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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