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Die AHV-Renten sind trotz Finanzspritze gefährdet

Zürich (ots)

Die Rentenreform duldet auch nach der Annahme der AHV-Steuer-Vorlage keinen Aufschub. Um die gigantische Kostenexplosion durch die bevorstehende Pensionierung der Babyboomer zu bewältigen, muss die AHV unverzüglich mit strukturellen Massnahmen entlastet werden. Die Arbeitgeber setzen dabei auf einen ausgewogenen Mix von Mehreinnahmen und Einsparungen.

Die AHV bleibt auch nach der Zustimmung des Schweizer Stimmvolks zur AHV-Steuer-Vorlage (STAF) am 19. Mai eine Baustelle. Zwar wurde mit der verabschiedeten Finanzierungslösung, die von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Bund zu tragen ist, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz kurzfristig stabilisiert. Doch für die Alterung der Gesellschaft ist die umlagefinanzierte AHV nach wie vor nicht gerüstet. Die Zahl der Rentner nimmt in den nächsten zwei Jahrzehnten um über 1 Million zu, während sich die Ausgaben der AHV von gut 40 Milliarden auf gegen 80 Milliarden Franken beinahe verdoppeln. Trotz der am 19. Mai durchgewinkten Zusatzabgaben wird die AHV schon ab 2023 wieder ins Minus rutschen. Ab 2025 wird die AHV-Kasse mit jährlichen Defiziten in einstelliger Milliardenhöhe, ab 2035 sogar in zweistelliger Milliardenhöhe belastet.

Zur Stabilisierung der Altersvorsorge ist eine Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters am wirksamsten. Einerseits leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer länger AHV-Beiträge, anderseits verkürzt sich die Bezugsdauer der Rente. Diese doppelte Wirkung hat bereits in zahlreichen europäischen Ländern dazu geführt, dass das Rentenalter erhöht wird. Die Schweiz hätte einigen Spielraum, gehört sie doch europaweit bald zu den Ländern mit dem tiefsten Rentenalter und der höchsten Lebenserwartung.

Die geburtenstarken Jahrgänge in der Schweiz werden in den nächsten Jahren beschleunigt ihr Pensionsalter erreichen. Deshalb müssen strukturell wirkende Sanierungsmassnahmen umso einschneidender sein, je später sie beschlossen werden. Um die demografiische Lawine aufzufangen, darf deshalb - auch nach Annahme der STAF - keine Zeit vergeudet werden. Sonst wird unser Land mit massiv steigenden Steuerlasten und schmerzhaften Standortnachteilen zu kämpfen haben. Zudem schulden wir es künftigen Generationen, eine finanziell gesunde AHV zu hinterlassen.

Um rasch voranzukommen, will der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) eine hierzulande teilweise noch umstrittene generelle Erhöhung des Referenzalters vorerst ausklammern. Stattdessen fordert er in einem ersten pragmatischen Reformschritt - seiner «AHV22» -, die bisherigen Renten ohne Leistungsausbau mittelfristig zu sichern. Deren alleinige Finanzierung mit Zwangsabgaben ist allerdings angesichts einer im internationalen Vergleich bedenklich hohen Fiskalquote für die Arbeitgeber nicht vertretbar. Der SAV sieht darum in einem einnahmen- und ausgabenseitig ausgewogenen Reformmodell vor, das Rentenalter bis 2025 in vier Schritten stufenweise auf 65/65 anzuheben, gleichzeitig die Mehrwertsteuer moderat um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen und über eine Ausweitung des AHV-Freibetrags auf monatlich 2'000 Franken Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben zu schaffen. Erst in einer zweiten Reformetappe muss ab etwa 2027 das Rentenalter stufenweise und gut planbar der steigenden Lebenserwartung angepasst werden.

Weitere Informationen und der Forderungskatalog finden sich unter www.arbeitgeber.ch.

Kontakt:

Schweizerischer Arbeitgeberverband

Valentin Vogt, Präsident, Tel. 079 634 12 10, vogt@arbeitgeber.ch

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29,
roland.mueller@arbeitgeber.ch

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