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Reform der Altersvorsorge 2020: Nationalrat unterstützt Kompromisslinie seiner Kommission

Zürich (ots)

Der Nationalrat hat in seiner Beratung der Reform der Altersvorsorge 2020 wesentliche Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Die Einigungskonferenz bietet nun die letzte Chance für einen echten Kompromiss. Dazu müssten auch die Mitglieder des Ständerats von einem Ausbau der AHV absehen, sonst droht die Reform spätestens an der Urne zu scheitern.

An seiner letzten Beratungsrunde zur Reform der Altersvorsorge 2020 hat der Nationalrat die Vorschläge seiner vorberatenden Kommission (SGK-N) bestätigt und zentrale Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Dem Nationalrat ist hoch anzurechnen, dass er bis zuletzt alles daran setzt, die Blockade mit dem Ständerat, der seit bald 2 Jahren starr an seiner Position festhält, doch noch zu lösen. Die grosse Kammer ist sogar bereit, die Schuldenbremse für die AHV zu opfern. Zudem kommt sie der kleinen Kammer verständlicherweise entgegen, indem sie auf die Streichung der Witwen- und Kinderrenten verzichtet. Für die beiden Spitzenverbände der Schweizer Wirtschaft ist damit die Schmerzgrenze erreicht.

Bereits im August 2015 entschied die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S), sich von den ursprünglichen Reformzielen des Bundesrats teilweise zu verabschieden. Die Landesregierung wollte aufgrund der demografisch bedingten Alterung die Renten in AHV und BVG-Obligatorium auf heutigem Niveau halten sowie gleichzeitig beide Säulen finanziell absichern. Die Forderung des Ständerats nach einem AHV-Ausbau wirkt jedoch wie ein Brandbeschleuniger: Bereits 2035 werden die Ausgaben für den Ausbau knapp 2 Milliarden Franken pro Jahr betragen, während die Gegenfinanzierung durch die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre lediglich 1,2 Milliarden Franken einbringt. Unter dem Strich weist die AHV somit im selben Zeitraum wieder eine jährliche Finanzierungslücke von gegen 6 Milliarden Franken auf.

Der Ständerat bezahlt einen zu hohen Preis, wenn er die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge (BVG) durch die Gefährdung der AHV erkaufen will. Diese Politik ist weder sachlich begründbar noch politisch vertretbar: Die Ablehnung von «AHVplus» und neuste Umfragen zeigen, wie kritisch die Stimmberechtigten einen AHV-Ausbau beurteilen, der ausschliesslich Neurentnern - unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen - verteilt wird. Damit ist der Absturz spätestens an der Urne vorgezeichnet. Die Einigungskonferenz bietet nun die allerletzte Chance, dass die Politik ihre Verantwortung wahrnimmt. Der Ständerat muss endlich ein Einsehen haben und auf das überarbeitete Kompensationsmodell des Nationalrats einschwenken.

Kontakt:

Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel.
079 220 52 29, mueller@arbeitgeber.ch

Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Schweizerischer
Arbeitgeberverband, Tel. 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch

Medienstelle economiesuisse, Tel. 044 421 35 55,
michael.wiesner@economiesuisse.ch

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