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Die Legehennenhaltung heute: Die Volièren-Haltung - auch für Stallzwang ideal

Die Legehennenhaltung heute: Die Volièren-Haltung - auch für Stallzwang ideal
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Zürich (ots)

- Hinweis: Bildmaterial ist abrufbar unter 
        http://www.presseportal.ch/de/story.htx?firmaid=100008462 -
Wer befürchtet hatte, die Legehennen müssten sich
wegen der Vogelgrippe-Gefahr und des vom Bundesrat verordneten
Stallzwanges einschränken, kann aufatmen: Seit in der Schweiz 1992
als erstem Land der Welt die Käfighaltung abgeschafft worden ist,
leben die Legehennen der professionellen Betriebe in so genannten
Volièren, einer gedeckten Auslaufhaltung. Die Tiere können sich im -
überdachten - Freien aufhalten, sind vor Einflüssen wilder Vögel
geschützt, und die Umsetzung der bundesrätlichen Verfügung lässt sich
sofort und ohne bauliche Massnahmen umsetzen.
Als Folge des bundesrätlich verfügten Freilandhaltungsverbots war
verschiedentlich die Meinung zu hören, die Legehennen müssten jetzt
wieder eingesperrt werden. Ja das böse Wort "Käfige" machte die
Runden, obschon die Schweiz seit 1992 ein gesetzlich verankertes
Käfighaltungsverbot kennt, die Tiere hier zu Lande nirgends in
Käfigen hausen.
Die Legehennenhaltung heute
Aus diesem Bild erhellt: Die wenigsten wissen offenbar, wie die
Legehennen heute gehalten werden, wie das Gros der Schweizer Eier
gelegt worden ist. Hier gilt festzuhalten: 80 Prozent der Schweizer
Legehennen werden heute in Volièren gehalten. Volièren sind geräumige
Bodenhaltungs-Ställe, in denen die Hennen scharren, fliegen und auf
verschiedenen Niveaus fressen und ruhen können. Die Bewegungsfreiheit
ist im ganzen Stall gegeben, den Tieren stehen Legenester zum
Eierlegen zur Verfügung.  Die restlichen 20 Prozent werden in
verschiedenen weiteren Formen von Bodenhaltungssystemen gehalten.
Ausserdem verfügen die meisten Ställe über einen Wintergarten
(Aussenklimabereich). Ein Wintergarten ist ein gedeckter, geschützter
Vorplatz zwischen Volièren-Stall und Freiland - ein erweiterter
"Wohnraum" für die Hennen. Die Tiere sind dort bezüglich Klima im
Freien, haben aber ein Dach über dem Kopf und ein Netz oder Gitter
gegen das Eindringen von Wildvögeln, und sie haben die Wahl, wo sie
sich aufhalten wollen. Nicht alle Hennen nützen den ihnen
zugestandenen Freiraum, sie verbleiben im Stall. Zum Eierlegen und
Schlafen begeben sich die Hennen, auch die Freilandhühner, immer ins
Stallinnere. Darum müssen die Ställe allen Hennen, auch den
Freilandhühnern, ausreichend Platz bieten. Das ist der Grund, weshalb
Stallsysteme vom BVET bewilligt werden müssen, und das ist der Grund,
weshalb die professionellen Eierproduzenten keine Probleme haben mit
dem nun verfügten Freilandhaltungsverbot - für die Tiere ändert sich
dadurch wenig.
Ideales Haltesystem
Dass die Volièrenhaltung mit Wintergarten sich unter Schweizer
Eierproduzenten durchgesetzt hat, erweist sich neben
tierschützerischen Anliegen nun auch mit Blick auf vorbeugende
Massnahmen zur Abwehr der Vogelgrippe-Bedrohung als optimal: Die
Tiere können sich im - überdachten - Freien aufhalten, sie sind von
Einflüssen wilder Vögel geschützt, der vom Bundesrat verfügte
Stallzwang lässt sich ohne bauliche Zusatzmassnahmen sofort und
wirksam umsetzen, und die Tiere bewegen sich dennoch im Freien.

Kontakt:

Medienstelle GalloSuisse - Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten
Hans-Rudolf Meier
Tel.: +41/44/780'40'80
E-Mail: hrm@hrmcom.ch

Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten
Association des producteurs d'oeufs suisses

Sekretariat:
Postfach 265
8049 Zürich
Tel.: +41/43/300'40'50
Fax: +41/43/300'40'51
E-Mail: info@gallosuisse.ch
Internet: www.gallosuisse.ch

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