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Teksid Aluminum S.A.R.L.S.C.A

Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. erhält erforderliche Zustimmungen für Erweiterungen des Anleihevertrags seiner 2001 fälligen, zu 11,375 % verzinsten Senior Notes

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

Teksid Aluminum Luxembourg
S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") meldete, dass seit Mittwoch, den
7. März 2007 um 12:00 Uhr Ortszeit New York City (USA) (17:00 Uhr
Ortszeit London) gültige Zustimmungen gemäss der zuvor angekündigten
Anforderung von Zustimmungserklärungen für die Umsetzung
vorgeschlagener Änderungen am Anleihevertrag der vorrangigen
Schuldtitel (der "Anleihevertrag") empfangen wurden, die 62 % des
Gesamtkapitalbetrags von EUR 240.000.000 seiner sich im Umlauf
befindlichen zu 11,375 % verzinsten, im Jahr 2011 fälligen Senior
Notes ("vorrangige Schuldtitel") entsprechen. Demzufolge verfügt das
Unternehmen über die erforderliche Zustimmung der Besitzer seiner
vorrangigen Schuldtitel, die vom Anleihevertrag gefordert werden, um
einen zusätzlichen Anleihevertrag umzusetzen, durch den die
vorgeschlagenen Ergänzungen am Anleihevertrag wirksam werden (der
"Zusatzanleihevertrag").
Die Zustimmungserklärung läuft heute, am 8. März 2007 um 10:00
Uhr, Ortszeit New York City (USA) (15:00 Uhr Ortszeit London) ab. Das
Unternehmen darf, unter bestimmten Einschränkungen, die
Zustimmungserklärung jederzeit und nach eigenem Ermessen ergänzen,
erweitern oder beenden.
Die vorgeschlagenen Ergänzungen des Anleihevertrags (i) genehmigen
den bereits bekannt gegebenen Verkauf (der "Nemak-Verkauf")
bestimmter Sachanlagevermögen und Betriebe an Tenedora Nemak, S.A. de
C.V. ("Nemak"), eine Tochtergesellschaft der Alfa, S.A.B. de C.V
entsprechend den vom Unternehmen ausgehandelten Bedingungen,
vorausgesetzt, dass bestimmte, in den vorgeschlagenen Ergänzungen
dargestellte Einschränkungen erfüllt werden; und (ii) setzen die
sonstigen Modalitäten um, die mit den Finanz- und Rechtsberatern für
das Adhoc-Gremium der Schuldtitelinhaber vereinbart wurden, die
bereits in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 27. Februar 2007
veröffentlicht wurden. Die vorgeschlagenen Ergänzungen des
Anleihevertrags und die Bedingungen der Zustimmungsanforderung sind
in der Zustimmungsanforderungserklärung vom 2. März 2007 (die
"Erklärung") beschrieben.
Das Unternehmen hat ein Term Sheet mit Nemak ausgearbeitet, das
überarbeitete Bedingungen für den Nemak-Verkauf enthält, die die
aktuellsten Umstände berücksichtigen. Das Unternehmen arbeitet auch
weiterhin mit Nemak zusammen, um die definitive Dokumentation fertig
zu stellen, die diesen Bedingungen Rechnung tragen, und den
Nemak-Verkauf abzuschliessen. Dem Term Sheet mit Nemak zufolge hat
Nemak keinerlei Verpflichtung, den Nemak-Verkauf abzuschliessen, bis
eine definitive Vereinbarung zur Ergänzung der Transaktion umgesetzt
wurde. Sollte der Nemak-Verkauf nicht abgeschlossen werden, könnte
dies die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin Handel zu treiben,
substanziell und negativ beeinflussen. Der Abschluss des ergänzten
Nemak-Verkaufs unterliegt zahlreichen Konditionen, unter anderem der
Umsetzung des Zusatzanleihevertrags, sowie anderen üblichen
Schlussbestimmungen, wie Genehmigungen durch Regulierungsbehörden.
Der Abschluss der Zustimmungsanforderung unterliegt unter anderem
der rechtzeitigen Umsetzung des Zusatzanleihevertrags, sowie
bestimmten anderen Bedingungen, die in der Erklärung dargestellt
sind. Diese Bedingungen sind für das Unternehmen einzig vorteilhaft,
und das Unternehmen kann jederzeit oder zu unterschiedlichen
Zeitpunkten vor Ablauf der Zustimmungsanforderung nach eigenem
Ermessen insgesamt oder teilweise darauf verzichten.
Weitere Informationen über die Zustimmungsanforderung oder die
vorgeschlagenen Ergänzungen des Anleihevertrags finden Sie in der
Erklärung.
Diese Pressemitteilung dient ausschliesslich Informationszwecken
und stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der
Zustimmungserklärung in einem beliebigen Rechtshoheitsgebiet dar, in
dem eine solche Aufforderung an oder durch beliebige Personen nach
den dort geltenden Wertpapiergesetzen ungesetzlich ist. Die
Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten
Rechtshoheitsgebieten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in
den Besitz dieses Dokuments kommen, werden aufgefordert, sich über
derartige Einschränkungen zu informieren bzw. diese Einschränkungen
zu beachten. Die Zustimmungserklärung wird ausschliesslich durch die
Stellungnahme vom 2. März 2007 durchgeführt. Sie sollten die
Stellungnahme vollständig lesen, bevor Sie eine Entscheidung über die
Erteilung der Zustimmung fällen.
Warnhinweis bezüglich prognoseartiger Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält prognoseartige Aussagen
(Forward-Looking Statements) im Sinne der Bedeutung der
US-Wertpapiergesetze in Verbindung mit der Zustimmungserklärung.
Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen und
Überzeugungen der Unternehmensleitung und unterliegen bestimmten
Risiken und Unwägbarkeiten, die zu einer erheblichen Abweichung der
tatsächlichen Ergebnisse von den in den prognoseartigen Aussagen
beschriebenen Ergebnissen führen können. Zu diesen Risiken und
Unwägbarkeiten gehören die Marktlage und andere Faktoren, die sich
dem Einflussbereich des Unternehmens entziehen, und die
Risikofaktoren sowie die sonstigen Warnhinweise, die in der Erklärung
erläutert werden.

Pressekontakt:

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an: Lazard Frères &
Co. LLC (30 Rockefeller Plaza, New York, New York 10020, U.S.A.,
z.H.: Investment Banking Department, Tel: +1-(212)-632-6000 oder
1-800-LAZ-F144 (gebührenfrei)), als Agent für die
Zustimmungserklärung. Kopien der Erklärung erhalten Sie von The Bank
of New York und The Bank of New York (Luxembourg) S.A. (One Canada
Square, London E14 5AL, England, z.H.: Corporate Trust
Administration, E-Mail: lloydgeorge@bankofny.com, Tel:
+44-207-964-6461), als Information Agent und Tabulation Agent in
Luxemburg.

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