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Teksid Aluminum Luxembourg S.à r.l., S.C.A. gibt Zustimmungserklärung für vorgeschlagene Änderungen des damit in Verbindung stehenden Anleihevertrages bekannt

Carmagnola, Italien (ots/PRNewswire)

Teksid Aluminum Luxembourg
S.à r.l., S.C.A. (das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass das
Unternehmen begonnen habe, jedem Inhaber seiner im Umlauf
befindlichen zu 11,375 % verzinsten, im Jahr 2011 fälligen Senior
Notes ("vorrangige Schuldtitel") gemäss der Stellungnahme zur
Zustimmungserklärung vom 2. März 2007 (die "Stellungnahme") eine
Aufforderung zur Zustimmung zuzusenden, um die vorgeschlagenen
Änderungen in dem die vorrangigen Schuldtitel regelnden
Anleihevertrag ("Anleihevertrag") umzusetzen. Die
Zustimmungserklärung läuft am 8. März 2007 um 10:00 Uhr, Ortszeit New
York City (USA) (15:00 Uhr Ortszeit London) ab (das "Ablaufdatum"),
falls nicht früher oder später beendet. Um einem zusätzlichen
Anleihevertrag, der den vorgeschlagenen Änderungen
("Zusatzanleihevertrag") in Kraft treten lässt, Wirkung zu verleihen,
muss die Zustimmung der Mehrheit der Inhaber des dann ausstehenden
Gesamtnennbetrages an vorrangigen Schuldtiteln (the
"Mindestzustimmung") am oder vor dem Ablaufdatum eingeholt worden
sein. Sobald das Unternehmen die Mindestzustimmung erhalten hat, wird
es den Zusatzanleihevertrag vollziehen.
Schuldtitelinhaber, die zum oder vor dem Vollzug des
Zusatzanleihevertrages zustimmen, können ihre Zustimmungen jederzeit
vor Vollzug des Zusatzanleihevertrags, nicht aber danach widerrufen.
Das Unternehmen unternimmt die Zustimmungserklärung In Verbindung
mit dem bereits bekannt gegebenen Verkauf (der "Nemak-Verkauf")
bestimmter Sachanlagevermögen und Betriebe an Tenedora Nemak, S.A. de
C.V. ("Nemak"), eine Tochtergesellschaft der Alfa, S.A.B. de C.V. Wie
bereits bekannt gegeben, hat das Unternehmen mit Nemak hinsichtlich
der Änderungen der Modalitäten des Nemak-Verkaufs nachverhandelt.
Nach den Modalitäten des Vorvertrags mit Nemak hinsichtlich der
vorgeschlagenen Modalitäten eines geänderten Nemak-Verkaufs würde das
Unternehmen seine Betriebe in Nordamerika und Südamerika sowie 30 %
seiner Kapitalanteile an einem Joint Venture, der Nanjing Teksid
Aluminum Foundry, in der ersten initialen Valutierung ("erster
Nemak-Verkauf") verkaufen und seine Betriebe in in Polen und den
verbleibenden 40 % seiner Kapitalanteile an Nanjing Teksid Aluminum
Foundry in einer oder mehreren Valutierungen verkaufen. Dennoch
verlangt der Vorvertrag mit Nemak von Nemak keinerlei weitere
Verpflichtungen zum Vollzug der Transaktion bis zum Inkrafttreten
einer endgültigen Vereinbarung über die modifizierte Transaktion. Die
Valutierung der modifizierten Nemak-Transaktion unterliegt
zahlreichen Konditionen, unter anderen dem Erhalt der
Mindestzustimmung durch das Unternehmen sowie anderen üblichen
Schlussbestimmungen, wie regulatorischer Genehmigungen.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Anleihevertrages würden den
Nemak-Verkauf in der vorgeschlagenen novellierten Fassung und die
Umsetzung der sonstigen Modalitäten, die mit den Finanz- und
Rechtsberatern für das Adhoc-Gremium der Schuldtitelinhaber
vereinbart wurden, ermöglichen, die bereites in der Pressemitteilung
des Unternehmens vom 27. Februar 2007 veröffentlicht wurden. Die
vorgeschlagenen Änderungen des Anleihevertrages und die Modalitäten
der Zustimmungserklärung sind in der Stellungnahme beschrieben.
Die Berater für das Adhoc-Gremium der Obligationsinhaber haben uns
darüber in Kenntnis gesetzt, dass Inhaber von rund 55 % des
ausstehenden Gesamtnennbetrages an vorrangigen Schuldtiteln
angedeutet haben, dass sie ihre Zustimmung in der
Zustimmungserklärung erteilen wollen. Die Mindestzustimmung wird
erreicht, wenn man annimmt, dass diese Inhaber ihre Zustimmung wie
angedeutet erteilen.
Es wird den Inhabern von vorrangigen Schuldtiteln keine
Zustimmungsgebühr im Zusammenhang mit der Zustimmungserklärung
angeboten.
Der Abschluss der Zustimmungserklärung unterliegt, unter anderen
Dingen, den folgenden Bedigungen: der rechtsgültige Eingang der
Mindestzustimmung vor dem Ablaufdatum und der fällige Vollzug des
Zusatzanleihevertrages; und bestimmte sonstige allgemeine Klauseln,
die in dieser Stellungnahme beschrieben sind.
Diese Bedingungen und Klauseln dienen einzig dem Wohl des
Unternehmens und das Unternehmen kann auf diese Bedingungen und
Klauseln nach eigenem Gutdünken ganz oder teilweise, jederzeit
einmalig oder mehrmalig vor dem Verfallsdatum des der
Zustimmungserklärung verzichten. Darüber hinaus behält sich das
Unternehmen, vorbehaltlich der in dieser Erklärung bekannt gegebenen
Klauseln und Bedingungen, ausdrücklich das Recht vor, ohne jedoch
verpflichtet zu sein, jederzeit oder von Zeit zu Zeit, am oder vor
dem Verfallstag, die Zustimmungserklärung in jeder beliebigen
Hinsicht und vorbehaltlich anzuwendenden Rechtes zu verändern oder zu
modifizieren.
Informationen hinsichtlich der Zustimmungserklärung finden Sie in
der Stellungnahmen, darunter auch die Verfahren, die in der
Stellungnahmen unter "Verfahren zur Zustimmungserteilung".
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen bei: Lazard
Frères & Co. LLC (30 Rockefeller Plaza, New York, New York 10020,
U.S.A., Attention: Investment Banking Department, Tel.
+1-212-632-6000 oder 1-800-LAZ-F144 (gebührenfrei)), in seiner
Funktion Consent Solicitation Agent. Sie erhalten Kopien der
Erklärung von The Bank of New York und The Bank of New York
(Luxembourg) S.A. (One Canada Square, London E14 5AL, England,
Attention: Corporate Trust Administration, Email 
lloydgeorge@bankofny.com, Tel. +44-207-964-6461, in deren Funktion
als Information Agents und Tabulation Agent in Luxemburg.
Diese Pressemitteilung dient ausschliesslich Informationszwecken
und stellt keine Aufforderung zur Teilnahme an der
Zustimmungserklärung in einem beliebigen Rechtshoheitsgebiet dar, in
dem eine solche Aufforderung an oder durch beliebige Personen nach
den dort geltenden Wertpapiergesetzen ungesetzlich ist. Die
Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten
Rechtshoheitsgebieten gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in
den Besitz dieses Dokuments kommen, werden aufgefordert, sich über
derartige Einschränkungen zu informieren bzw. diese Einschränkungen
zu beachten. Die Zustimmungserklärung wird ausschliesslich durch die
Stellungnahme vom 2. März 2007 durchgeführt. Sie müssen die
Stellungnahme vollständig lesen, bevor Sie eine Entscheidung über die
Erteilung der Zustimmung fällen.
Warnhinweis bezüglich "Forward-Looking Statements" bzw.
prognoseartiger Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält Forward-Looking Statements
(prognoseartige Aussagen) im Sinne der Bedeutung der
US-Wertpapiergesetze in Verbindung mit der Zustimmungserklärung.
Diese Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen und
Überzeugungen der Unternehmensleitung und unterliegen bestimmten
Risiken und Unwägbarkeiten, die zu einer erheblichen Abweichung der
tatsächlichen Ergebnisse von den in den prognoseartigen Aussagen
beschriebenen Ergebnissen führen können. Zu diesen Risiken und
Unwägbarkeiten gehören die Marktlage und andere Faktoren, die sich
dem Einflussbereich des Unternehmens entziehen, und die
Risikofaktoren sowie die sonstigen Warnhinweise, die in der Erklärung
erläutert werden.

Pressekontakt:

Weitere Informationen erhalten Sie durch Anruf der Investor Relations
Abteilung unter der Nummer +1-248-304-4001; oder schreiben Sie eine
Email an investorinfo@teksidaluminum.net

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