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St Helier Jersey (euro adhoc) -

Presseaussendung
  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Unternehmen/Sonstiges
23. November 2007. Zu den neuerlich
erhobenen Klagedrohungen von AdvoFin und dem ehemaligen 
FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, welcher nach eigenen Angaben 
einen Prozeßkostenfinanzierer vertritt, weist MEL darauf hin, dass 
der FMA-Bescheid nicht rechtskräftig ist und dass sich durch den 
Bescheid an der Rechtslage und den fehlenden Erfolgsaussichten 
solcher allfälliger Klagen nichts geändert hat.
Es liegt nach Ansicht der Rechtsberater der MEL kein rechtswidriges 
Verhalten der MEL vor und selbst wenn Handlungen der MEL als ein 
solches gewertet würden, so kann daraus kein pauschales Verschulden 
der Gesellschaft für den Kursrückgang begründet werden. Vielmehr 
müsste jeder Anleger im Einzelfall nachweisen, dass das Verhalten der
MEL rechtswidrig und ursächlich dafür war, dass ein direkter 
Vermögensschaden erlitten wurde.
Nach Auskunft der MEL-Anwälte in Österreich eine sogenannte 
"Sammelklage" rechtlich gar nicht möglich.
MEL liegt jedenfalls bis zum heutigen Tag keine einzige Klage vor. 
Offensichtlich dienen die zahlreichen vollmundigen Ankündigungen, wie
sie auch jetzt wieder vorgebracht werden, vornehmlich der Akquisition
von Klienten sowie dem Eigenmarketing und der Profilierung einzelner 
Juristen.

Rückfragehinweis:

Dr. Herbert Langsner
+43 676 840 531 250

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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