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Generationenwechsel bei KMU vor düsterem Horizont

Winterthur (ots)

Ein neuester Bundesgerichtsentscheid
(2A.331/2003) hat Unternehmer und potentielle Nachfolger von KMU
aufgeschreckt. Die Veräusserung von Aktien an eine Erbenholding gegen
Einräumung eines Darlehens wird zukünftig besteuert, selbst dann,
wenn der abtretende Unternehmer noch gar keine Mittel erhalten hat.
Das oberste Gericht will zukünftig gar Fälle besteuern, wo
Verkäuferdarlehen aus zukünftigen versteuerten Erträgnissen der
übernommenen Gesellschaft zurückbezahlt werden. Diese Praxis soll
offenbar auch dort gelten, wo ausserfamiliäre Dritte ein Unternehmen
gegen Gewährung eines Verkäuferdarlehens übernehmen.
Die kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat
unserer Wirtschaft: 99.7 % aller Unternehmen sind KMU (bis 250
Mitarbeiter), diese beschäftigen zwei Drittel (66%) der Arbeitnehmer,
bilden die meisten Lehrlinge aus und tragen auch am meisten zum
Steueraufkommen bei. In den kommenden Jahren werden in der Schweiz
rund 50 - 70'000 KMU in den Nachfolgeprozess kommen, womit rund
400'000 Arbeitsplätze betroffen sind. Dabei sind nach Schätzungen bis
zu 25% der Unternehmen durch den Generationswechsel existenziell
gefährdet. Bereits ohne die neue Praxis sind demnach 10 - 15'000
Arbeitsplätze jährlich infolge ungelöster oder gescheiterter
Nachfolge in Gefahr.
Viele Nachfolgeregelungen gelingen in der Praxis nur, wenn die
Eltern oder der Verkäufer einen Teil des Erlöses als Darlehen stehen
lässt. Oft unfreiwillig bleiben die bisherigen Inhaber zugunsten
einer guten und mitarbeiterfreundlichen Nachfolgeregelung im Risiko.
Dieses soll nun auch noch mit einer Besteuerung "bestraft" werden.
Die neue Bundesgerichtspraxis ist somit in ihren
volkswirtschaftlichen Auswirkungen brisant.

Kontakt:

KMU-next
Schweizerische Vereinigung für Unternehmensnachfolge bei KMU
Geschäftsstelle
c/o Dr. Max Nägeli
Stadthausstrasse 125/127
8401 Winterthur
Tel. +41/52/212'86'75
E-Mail: kontakt@kmu-next.ch