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euro adhoc: antwerpes AG
Sonderausschüttung: • Vorstand und Aufsichtsrat der antwerpes ag werden der Hauptversammlung eine Sonderausschüttung von 2,50 EUR je Aktie vorschlagen (D)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Köln, 9. März 2004 - Vorstand und Aufsichtsrat der antwerpes ag, Köln
(ISIN DE0005471007 // WKN 547100) haben heute beschlossen, den
Aktionären zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2004 in Köln
eine Sonderausschüttung in Höhe von 14.760.780,00 EUR zur Abstimmung
vorzuschlagen. Dies entspricht 2,50 EUR je Aktie, gerechnet auf die
derzeitige Gesamtanzahl der Aktien der antwerpes ag. Die
Sonderausschüttung soll durch Nutzung der heutigen Kapitalrücklage
erfolgen. Diese soll zunächst im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln teilweise in Grundkapital umgewandelt werden, um
im Wege einer anschließenden Kapitalherabsetzung Ausschüttungsvolumen
zu schaffen.
Der Geschäftsverlauf seit dem Börsengang hat gezeigt, dass die
antwerpes ag eine Kapitalrücklage in Höhe von 29,2 Mio. EUR nicht in
voller Höhe benötigt. Der Bestand an liquiden Mitteln und
Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens des antwerpes-Konzerns
betrug zum 31. Dezember 2003 30,6 Mio. EUR und lag damit mehr als 2
Mio. EUR über dem Nettoemissionserlös aus dem Börsengang im Jahr
2000. Nach der geplanten Sonderausschüttung verbliebe ein Bestand an
liquiden Mitteln und Wertpapieren von ca. 15 Mio. EUR. Vorstand und
Aufsichtsrat sind daher der Auffassung, dass der antwerpes-Konzern
auch nach der Sonderausschüttung seine Unternehmensstrategie,
insbesondere hinsichtlich Wachstum, Internationalisierung und
Akquisitionen, planmäßig fortsetzen kann.
Gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen darf die antwerpes ag die
Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen
Sonderausschüttung an die Aktionäre aus Gläubigerschutzgründen
frühestens nach Ablauf von sechs Monaten vornehmen, gerechnet ab dem
Tag, an dem die Bekanntmachung der Eintragung des
Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister der
Gesellschaft durch das Amtsgericht erfolgt ist. Die Ausschüttung wird
damit nicht vor dem 1. Quartal 2005 erfolgen. Nähere Details zur
Durchführung der geplanten Sonderausschüttung werden in der Einladung
zu der diesjährigen Hauptversammlung am 30. Juni 2004 in Köln und
während dieser Hauptversammlung mitgeteilt.

Rückfragehinweis:

Tanja Mumme
Tel: +49 (0)221 92053 139
E-Mail: tanja.mumme@antwerpes.de

Branche: Werbung
ISIN: DE0005471007
WKN: 547100
Index: Prime Standard
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