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KV Schweiz zu den Entscheiden der SGK-N zur 11. AHV-Revision: Verzicht auf den flexiblen Altersrücktritt undenkbar

Zürich (ots)

Die Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrates (SGK) will auf jegliche soziale
Abfederung des vorzeitigen Altersrücktrittes verzichten. Der KV
Schweiz hat für diesen Entscheid kein Verständnis und ist tief
enttäuscht davon. Die Kommission setzt sich wider besseres Wissen
über bestehende Probleme vieler älterer Arbeitnehmenden mit kleinen
und mittleren Einkommen hinweg.
Die heutigen Entscheide der Kommission sind für viele
Arbeitnehmende und ihre Organisationen ein Affront. Die Erhöhung des
Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 ist bereits bei ihrer
Ankündigung vor über zehn Jahren mit dem Versprechen verbunden
worden, parallel für beide Geschlechter eine sozial verträgliche
Vorbezugsregelung einzuführen. Davon ist die Kommission rücksichtslos
abgewichen. Mit dem Verzicht auf jegliche Abfederung des
Altersrücktritts werden die für viele Arbeitnehmenden über 60
bestehenden Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bagatellisiert und
nicht mehr Ernst genommen. Bezügerinnen und Bezüger kleinerer
Einkommen wird der flexible Altersrücktritt weiterhin verunmöglicht.
Vorzeitig in Pension gehen können auch künftig nur gut verdienende
Personen, die von der Kürzung in der AHV materiell kaum betroffen
sind.
Für den KV Schweiz ist ein Verzicht auf eine sozial abgefederte
Altersrücktrittsregel nicht denkbar. Es geht nicht darum, alle
Erwerbstätigen möglichst früh in Pension zu schicken. Viele
Angestellte möchten gerne bis zum vollen Rentenalter arbeiten- wenn
sie nur könnten! Die Facts aber sind anders - und dies noch auf Jahre
hinaus. Die Unternehmenskulturen, die ältere Arbeitnehmende stützen,
sind noch längst nicht überall Realität, Umstrukturierungen,
Fusionen,  neue Technologien, die Präferenzen für "junge Teams" etc.
erschweren es älteren  Arbeitnehmenden nach wie vor, ihre Position
auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Für sie will der KV Schweiz weiterhin
eine würdige Lösung. Nach dem Entscheid der SGK bietet sich hier
momentan nur noch die Initiative des SGB an. Diese Vorlage greift
Forderungen auf, die der KV Schweiz bereits in den 90er-Jahren in
einer eigenen Initiative erhoben hat.

Kontakt:

Hans-Ulrich Schütz
volkswirtschaflticher Mitarbeiter
Generalsekretariat
Mobile: +41/79/617'23'02

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