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KV Schweiz: Restrukturierungen der Winterthur-Versicherung - Sozialplan der CS mit KV muss auch für Sanitas gelten

Zürich (ots)

Der KV Schweiz ist besorgt über den angekündigten
Abbau von 230 Stellen aufgrund der Umstrukturierung der zur
Credit-Suisse-Gruppe gehörenden Winterthur-Versicherung. Die
Neuausrichtung darf nicht zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen
führen.  Entlassungen sind zu vermeiden - in unumgänglichen Fällen
sind Abgangsentschädigungen grosszügig anzuwenden.  Der Sozialplan
der CS mit dem KV Schweiz hat auch für die Sanitas zu gelten.
Die Winterthur-Versicherunng konzentriert Innendienst und
Administration, streicht den Regionalstandort Kriens/LU und 130
Stellen. Die Winterthur-Versicherung hat dem Kaufmännischen Verband
Schweiz zugesagt, dass der am 1.3.2003 ausgehandelte Sozialplan der
CS-Group auch in diesem Fall angewendet wird. Dieser Sozialplan
umfasst interne Stellenangebote, Beihilfen für Umzüge, flexible
Pensionierungen ab 55 Jahren, individuelle Beratungen sowie
Abgangsentschädigungen. Der KV verlangt, dass bei allfälligen
Entlassungen die Auszahlung von Abgangsentschädigungen grosszügig
gehandhabt wird. Dies umso mehr, als sich die CS-Gruppe in einer
finanziell sehr komfortablen Situation befindet.
Ein Abbau von zusätzlichen 100 Stellen ist durch die Übernahme der
Wincare durch die Sanitas Krankenversicherung geplant. Der KV
fordert, dass auch hier der Sozialplan CS/KV angewandt wird. Es darf
nicht sein, dass Wincare-Angestellte schlechter gestellt sind als
solche der Winterthur. Die übernommenen Wincare-Mitarbeiter/innen
sollten durch die Übernahme keine Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen erfahren.

Kontakt:

Prof. Dr. Edi Class
Generalsekretär KV Schweiz
Tel. +41/44/283'45'80
Mobile +41/79/509'41'33

Beat Schürmann
Geschäftsleiter KV Luzern
Tel. +41/41/210'20'44

Medienmitteilungen: www.kvschweiz.ch/presse

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