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KV Schweiz: Ständerat entscheidet gegen Qualität der Berufsbildung

Zürich (ots)

Die ständerätliche Zustimmung zur Herabsetzung des
Jugendschutzalters auf 18 Jahre ist inakzeptabel. Der Kaufmännische
Verband fordert einen wirksamen Schutz der Lehrlinge. Mit dem
Jugendschutzalter 18 wird die Berufslehre noch unattraktiver; damit
wäre die Berufsbildung massiv gefährdet. Heute sind die Jugendlichen
bei Lehrbeginn durchschnittlich knapp 18 Jahre alt - somit würde die
Mehrheit der Auszubildenden vom Schutz ausgeschlossen. Falls die
eidgenössischen Räte dieser Vorlage zustimmen, wird der KV Schweiz
die Unterstützung eines Referendums in Betracht ziehen.
Dass der Ständerat nicht einmal die Lehrlinge schützen will, ist
für den Kaufmännischen Verband nicht nachvollziehbar. Dem Ständerat
scheinen die Bedürfnisse der Lehrbetriebe fremd zu sein. Diese
beklagen seit einiger Zeit einen Rückgang von Bewerbungen von
schulisch starken Schülern. Die Betriebe leiden darunter, dass eine
Grosszahl "starker" Schüler/innen den Weg über Handelsschule oder
Gymnasium bevorzugt. Doch statt eine dringend notwendige Verbesserung
der Rahmenbedingungen und eine Steigerung der Attraktivität
anzustreben, gefährden Ständerat und Bundesrat die Berufsbildung.
Damit wird die Lehre noch unattraktiver und noch weniger "starke"
Schüler/innen werden in eine Lehre einsteigen - ein möglicher Grund
für noch mehr Betriebe, sich aus der Berufsbildung zurückzuziehen.
Fakt ist: Mit diesem Entscheid riskieren Ständerat und Bundesrat
einen weiteren Abbau von Lehrstellen!
Die Folgen einer Verschlechterung des Jugendschutzes sind ganz
konkret: Verlängerung der Arbeitszeiten, mehr Nachtarbeit, mehr
Sonntagsarbeit, Verkürzung der Ruhezeiten, Überzeiten. Solche
Überbeanspruchungen gefährden die Qualität der Berufsbildung. Die
Bildungsansprüche müssen im Vordergrund stehen. Die qualitativ besten
Resultate des dualen Berufsbildungssystems werden dort erzielt, wo
die Betriebe in die berufliche Bildung investieren. Eine Herabsetzung
des Jugendschutzalters würde die grosse Mehrheit der Auszubildenden
vom Schutz ausschliessen. Die Erfahrungen zeigen klar, dass sich die
Arbeitsbedingungen auf die Qualität und die Attraktivität der
Berufslehre auswirken.
In Lehrberufen, in denen Nacht- und Sonntagsarbeit notwendig ist
(Bäcker, Gastronomie etc.), sind solche Bewilligungen bereits in
Kraft - eine Herabsetzung des Schutzalters für Lehrlinge ist also
völlig unnötig!
Im Rahmen der Revision des Arbeitsgesetzes hat der Bundesrat eine
Verbesserung des Jugendschutzes versprochen. Nun soll sogar ein
deutlicher Abbau stattfinden. Eine Beschränkung des Geltungsbereiches
ist die grösstmögliche Verschlechterung des Jugendschutzes und daher
absolut inakzeptabel! Statt einer Verschlechterung des Jugendschutzes
fordert der Kaufmännische Verband darum die rasche Einführung der
Jugendschutzverordnung mit dem bewährten Schutzalter 20 für
Lehrlinge!
Weitere Auskünfte: 
Mario Antonelli
Kaufmännischer Verband Schweiz
Jugendsekretär
Postfach 1853
8027 Zürich
Tel.:   +41/44/283/45'45
Mobile: +41/79/690'99'69
Susanne Erdös
Zentralsekretärin
Tel.:   +41/44/283'45'76
Mobile: +41/79/635'18'50

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