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Eidg. Abstimmung vom 28. November - KV Schweiz: 2 x Ja zu den Finanzvorlagen

Zürich (ots)

Der Kaufmännische Verband Schweiz empfiehlt, beide
Finanzvorlagen anzunehmen. Die Neue Finanzordnung sichert die
Haupteinnahmequellen des Bundes. Der Neue Finanzausgleich führt zu
transparenteren Beziehungen zwischen Bund und Kantonen und bewirkt
eine gerechtere Verteilung der Steuerressourcen unter den Kantonen.
Die Kantonalisierung wichtiger Leistungen für Behinderte bereitet
allerdings auch dem KV Schweiz Sorge. Der Bund muss hier mit dem
vorgeschlagenen Rahmengesetz unbedingt eine weitgehende
Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse garantieren.
Die Weiterführung der Direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer
im Rahmen der Neuen Finanzordnung ist für den Kaufmännischen Verband
Schweiz unbestritten, nur so kann der Bund seine Aufgaben
weitererfüllen. Ja sagt der KV Schweiz - trotz gewisser Bedenken -
auch zum Neuen Finanzausgleich (NFA). Sowohl die Beziehungen zwischen
dem Bund und den Kantonen wie auch diejenigen der Kantone unter sich
bedürfen einer transparenten Neuregelung. Die "Jahrhundertvorlage"
des NFA leistet dies in einem hohen Masse. Zuständigkeiten,
Verbundaufgaben und Art und Weise der Zusammenarbeit werden sinnvoll
geregelt. Der Ressourcenausgleich sorgt für mehr Gerechtigkeit und
mehr "Chancengleichheit" zwischen wirtschaftstarken und - schwächeren
Kantonen. Als positiv erachtet der KV Schweiz auch, dass neu nicht
nur geografische Sonderlasten, sondern auch Mehrleistungen in
Agglomerationsgebieten anerkannt werden.
Pferdefuss der Neuregelung bildet allerdings auch für den KV
Schweiz die Kantonalisierung der Beiträge an den Bau und den Betrieb
von Institutionen im Behindertenbereich sowie der Sonderschulung
behinderter Kinder und Jugendlicher. Hier besteht tatsächlich die
Gefahr, dass ein Fleckenteppich kantonaler Sonderlösungen entstehen
könnte. Diesem Risiko kann und muss durch das vom Bund vorgeschlagene
Rahmengesetz begegnet werden. Würde der jetzt vorgeschlagene NAF
abgelehnt, verzögerte dies den Suchprozess nach einer neuen, besseren
Gesamtregelung um Jahre.

Kontakt:

Prof. Dr. Edi Class
Generalsekretär KV Schweiz
Tel. +41/(0)1/283'45'80
Mobile +41/(0)79/509'41'33

Susanne Erdös
Zentralsekretärin Angestelltenpolitik
Tel. +41/(0)1/283'45'76
Mobile +41/(0)79/635'18'50

Hans-Ulrich Schütz
volksw. Mitarbeiter
Tel. +41/(0)1/283'45'78

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