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REACH: mit der vollständigen Übernahme zuwarten

Zürich (ots)

Die chemische und pharmazeutische Industrie in der
Schweiz ist vom EU-Chemikalienrecht REACH betroffen. SGCI Chemie
Pharma Schweiz spricht sich dafür aus, mit der vollständigen
Übernahme von REACH ins Schweizer Recht zuzuwarten. Das heutige hohe
Schutzniveau bleibt trotzdem in der Schweiz erhalten.
Mit der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung
von Chemikalien), die am 1. Juni 2007 in der EU in Kraft getreten
ist, sollen alte und neue Stoffe - im Gegensatz zu früher - den
gleichen Regeln unterstellt werden. Für alle Stoffe soll ein
Mindest-Kenntnisstand bezüglich Gefährdung von Mensch und Umwelt
erreicht werden, der sich an den in Verkehr gebrachten Jahresmengen
sowie an der Gefährlichkeit der Stoffe orientiert. Konkret sind
unterschiedlich umfangreiche Datensätze zu erarbeiten und mehr oder
weniger aufwändige Registrierungs- oder Zulassungsverfahren zu
durchlaufen; den Herstellern und Importeuren der Stoffe wird bei der
Erarbeitung dieser Daten die Hauptverantwortung übertragen.
Auch die schweizerischen Unternehmen - Hersteller und Importeure,
aber auch Anwender von Stoffen und Zubereitungen in anderen Branchen
- werden sich der Herausforderung durch REACH stellen müssen, sind
sie doch direkt oder indirekt von REACH betroffen: Direkt, wenn sie
Stoffe aus der Schweiz in die EU exportieren und die entsprechenden
REACH-Bestimmungen einhalten müssen.  Indirekt, wenn sie Stoffe aus
der EU in die Schweiz importieren, da sie voraussichtlich mit
Preiserhöhungen konfrontiert oder auf Grund der neuen, zusätzlichen
Anforderungen gewisse Stoffe auf dem EU-Markt nicht mehr erhalten
werden. Im besonderen Ausmass sind KMU betroffen.
Ob das umfangreiche REACH-Regelwerk in der Praxis funktioniert und
wie gross der Arbeitsaufwand für REACH auch für die betroffenen
exportierenden Schweizer Firmen sein wird, wird sich erst in Zukunft
zeigen. Genauso schwer lässt sich vorhersagen, welche Auswirkungen
REACH auf den EU-Markt und den EU-Produktionsstandort haben wird. Vor
diesem Hintergrund spricht sich SGCI Chemie Pharma Schweiz dafür aus,
im jetzigen Zeitpunkt von einer vollständigen Übernahme von REACH ins
Schweizer Recht abzusehen.
Punktuelle Anpassungen werden kurzfristig nötig und auf
Verordnungsebene möglich sein. Primär soll aber In den nächsten 4-5
Jahren die Umsetzung von REACH in der EU aktiv mitverfolgt und
evaluiert werden. Das heute hohe Schutzniveau in der Schweiz wird
durch das Zuwarten nicht beeinträchtigt. Die Schweiz kennt z.B. seit
langem das Prinzip der Selbstverantwortung der Hersteller
(Selbstkontrolle). Zudem könnten allfällige Erkenntnisse aus dem
REACH-Verfahren, die eine Neubeurteilung von Stoffen hinsichtlich
ihrer Risiken für Mensch und Umwelt notwendig machen, wie bisher
rasch und pragmatisch auf dem Verordnungsweg ins Schweizer Recht
überführt werden. Im Übrigen bleiben wesentliche Bestandteile des
Chemikalienrechts, nämlich Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
und Zubereitungen, vollständig mit der EU harmonisiert.

Kontakt:

SGCI Chemie Pharma Schweiz
Nordstrasse 15
8035 Zürich
Tel.: +41/44/368'17'24
E-Mail: richard.gamma@sgci.ch,
Tel.: +41/44/368'17'34
E-Mail: paul.vesel@sgci.ch
Internet: www.sgci.ch

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