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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte stellt Studie zur UN-Wanderarbeitnehmerkonvention vor - Stärkung der Rechte von Migranten in Deutschland

Berlin (ots)

Migranten und Migrantinnen sind während des
gesamten Migrationsprozesses, beginnend im Herkunftsland, weiter im 
Transitstaat und endend im Zielstaat, häufig mit Situationen 
konfrontiert, in denen ihre Menschenrechte verletzt werden. Migranten
und Migrantinnen bedürfen deshalb des besonderen Schutzes der 
internationalen Staatengemeinschaft. Zugleich stellen transnationale 
Migrationsprozesse auch eine besondere Herausforderung für das 
herkömmlich an den Nationalstaaten als Garanten der Menschenrechte 
orientierte Menschenrechtsschutzsystem dar.
Migration hat als weltweites Phänomen in Zeiten der Globalisierung
weiter an Bedeutung zugenommen. Heute leben weltweit ungefähr 200 
Millionen Menschen außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit 
sie besitzen. Allein in Deutschland leben zirka 6,7 Millionen 
Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nach 
Schätzungen der UN ist Deutschland nach den USA und Russland das 
Land, das weltweit die meisten Migranten und Migrantinnen aufgenommen
hat. Die Bedeutung von Migration wird auch anhand des hohen 
Stellenwerts deutlich, den das Ringen um Migrationspolitik auf den 
internationalen, europäischen und nationalen politischen Agenden 
einnimmt. Dabei ist allerdings ein menschenrechtlicher Zugang zum 
Thema eher die Ausnahme als die Regel.
Das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller 
Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990 (kurz: 
UN-Wanderarbeitnehmerkonvention) konkretisiert und verstärkt 
bestehende menschenrechtliche Gewährleistungen aus den allgemeinen 
Menschenrechtsverträgen für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten
für den gesamten Migrationsprozess, das heißt für die Zeit vor der 
Ausreise, während des Aufenthalts im Beschäftigungsstaat und nach der
Rückkehr in den Herkunftsstaat. Bislang hat dieses Dokument in 
Deutschland und anderen Zielländern von Migration zu wenig 
Aufmerksamkeit erfahren; Deutschland lehnt eine Ratifikation ab.
Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem
Ergebnis, dass der Wert der Konvention in der Präzisierung der 
allgemeinen Menschenrechte für die Situation von Migrantinnen und 
Migranten unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, in der Betonung von
Informations- und Kooperationspflichten der Herkunfts-, Transit- und 
Zielstaaten, sowie in der Etablierung eines spezifischen 
Überwachungsverfahren für die Menschenrechte von Migrantinnen und 
Migranten liegt.
Die Untersuchung macht deutlich, dass die Situation von 
Migrantinnen und Migranten in den deutschen Staatenberichten nur 
unzureichend berücksichtigt wird. Zum anderen bestehen in der Praxis 
Lücken in der Gewährleistung der bereits jetzt durch die allgemeinen 
Menschenrechtsverträge garantierten Menschenrechte für Migrantinnen 
und Migranten, etwa bei der Durchsetzung der Rechte in der Arbeit für
Irreguläre und für Saisonarbeitnehmer/innen, beim gleichen Zugang zur
Gesundheitsversorgung, sowie beim Schulzugang der Kinder irregulärer 
Migranten. Die Studie schließt daher Empfehlungen für den Umgang mit 
der Konvention sowie für die Schließung bestehender Lücken im 
Menschenrechtsschutz von Migranten/innen in Deutschland.
Katharina Spieß: Die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten 
Nationen. Ein Instrument zur Stärkung der Rechte von Migranntinnen 
und Migranten in Deutschland. Berlin: Deutsches Institut für 
Menschenrechte, 2007, 86 S., ISBN 978-3-937714-31-8
Studie zum Download (pdf): 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=178
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) - 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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