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Fall Hefenhofen – Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an

Fall Hefenhofen – Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an
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Fall Hefenhofen – Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an

VIER PFOTEN ist über das Urteil des Bezirksgerichts bestürzt

Zürich, 3. April 2023 – Nach dem aufsehenerregenden Tierquälerei-Prozess rund um den Fall Hefenhofen hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung angemeldet. VIER PFOTEN begrüsst dies im Hinblick auf das schockierende Urteil der ersten Instanz, in dem der Angeklagte U.K. in wesentlichen Punkten hinsichtlich der Tierquälerei-Vorwürfe freigesprochen wurde. Das Bezirksgericht Arbon begründete dies damit, dass die Beweise teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren sowie ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot gefordert. Der Täter wurde jedoch nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und zu einer geringen Geldstrafe verurteilt.

Alle Tierfreundinnen und Tierfreunde erinnern sich an die Bilder der abgemagerten, misshandelten und teilweise im Schlamm verendeten Pferde. 2017 wurden die überlebenden Tiere beschlagnahmt. Der Angeklagte hat jahrelang verschiedene Akte der Tierquälerei begangen und kam bisher immer wieder glimpflich davon.

U.K. zeigte während des gesamten Verfahrens weder Reue noch Einsicht. Dennoch wurde ihm eine Genugtuung von 6'000 Franken zugesprochen – wegen der Verunglimpfungen in den Medien.

«Der Tierschutzvollzug ist erschreckend mangelhaft in der Schweiz und das sogenannte strengste Tierschutzgesetz der Welt wird von unseren Behörden nicht in die Tat umgesetzt», kritisiert Lauretta Eckhardt, Policy Officer bei VIER PFOTEN. Für das tierquälerische Verhalten des Angeklagten gibt es zahlreiche Belege, und aus juristischer Sicht ist es kaum wahrscheinlich, dass die Beweislage so mangelhaft war, dass das gesamte Beweismaterial unverwertbar wäre. Des Weiteren ist es inakzeptabel, dass sich Veterinärämter und Strafbehörden Versäumnisse erlauben können, die so weit gehen, dass den Tieren am Ende keine Gerechtigkeit widerfährt.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Tiere ihre Gerechtigkeit in der zweiten Instanz bekommen und dass die Skrupellosigkeit des Beschuldigten nicht weiter toleriert wird. «Es ist die Aufgabe der Rechtsprechung den Anforderungen unserer Tierschutzgesetzgebung gerecht zu werden und ein starkes Signal zu senden: Tierquälerei darf nicht toleriert werden», sagt Eckhardt.

Über VIER PFOTEN
VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen. In der Schweiz ist die Tierschutzstiftung ein Kooperationspartner vom Arosa Bärenland, dem ersten Bärenschutzzentrum, welches geretteten Bären aus schlechten Haltungsbedingungen ein artgemässes Zuhause gibt.  www.vier-pfoten.ch 

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