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Streit um's "T" verschärft - Gericht verneint Verwechslungsgefahr der Marken, will jetzt aber generelle Entscheidung über das "T" allein

Berlin (ots)

Unter grossem Interesse von Presse, Funk &
Fernsehen hat das Landgericht Köln in der heutigen Verhandlung des
sogenannten "T-Streits" erste Entscheidungen gefällt. Der Antrag der
Deutschen Telekom auf Verwechslungsfähigkeit ihrer eingetragenen
Marken mit der von Team-Konzept wurde zwar als nicht ausreichend
beurteilt. Dennoch will das Gericht den Prozess fortführen und nun
letzlich über die Frage entscheiden: "Wem gehört das T?" Ausserdem
belässt das Gericht den Streitwert bei 500'000 EUR und verursacht
durch Gutachten weitere Kosten. "Wir haben zwar gepunktet, nun wird
die Sache aber zum Präzidenzfall und setzt unsere Existenz aufs
Spiel," zeigt sich Udo Blenk entsetzt über den Verfahrensverlauf.
Zu Beginn des Prozesses schienen die Telekom-Anwälte nicht gut
vorbereitet und die Inhalte ihrer Akten und der Klageschrift selbst
Ihnen nicht ganz klar zu sein. So stellte das Gericht eine allgemeine
Verwirrung fest, was die Telekom denn genau wolle, und forderte
Klärung. Den daraufhin gestellten Antrag, die Verwechslungsgefahr der
registrierten Marken festzustellen, beurteilte das Gericht negativ,
da keine Verwechslungsfähigkeit zwischen den Wort-, Bildmarken
besteht.
Damit wäre zwar eine Abweisung der Klage und eine Beendigung des
Prozesses schon frühzeitig möglich gewesen. Nur aufgrund eines
Hinweises des Gerichts an die Telekom wurde deutlich, dass diese nur
Erfolg haben könne, wenn sie Beweise vorläge, dass der Buchstabe "T"
alleine schon von der Bevölkerung als Hinweis auf die Telekom
verstanden werde. Einen entsprechenden Beweisantrag hatte die Telekom
bislang nicht gestellt. Dies holte sie anschliessend nach.
Dies wiederum führt aber dazu, dass ein unabhängiges Gutachten
einzuholen ist, dessen Kosten das Gericht selbst auf mindestens
30'000 EUR eingeschätzt hat. Zwar muss die Telekom vorfinanzieren, am
Ende zahlt aber der Verlierer. Für zusätzliche Verunstimmung auf
Seiten von Team-Konzept sorgte die Entscheidung des Gerichts, den
Streitwert auf 500'000 EUR zu belassen, wodurch sich die drohenden
Gesamtkosten allein für die erste Instanz verdreifacht habe. "Wir
haben zwar teilweise Recht bekommen. Jetzt wird uns aber mit der
Kostenkeule gedroht. Das ist doch dann nur noch zynisch, wenn man uns
empfiehlt, uns gut zu überlegen, ob wir uns das als kleines
Unternehmen überhaupt leisten können," ist auch Andreas Schmidt,
ebenfalls Geschäftsfüher von Team-Konzept, aufgebracht. "Wir haben
Recht, trotzdem setzt man uns so unter Kostendruck, dass das Ganze
für uns durch den finanziellen Knebel eigentlich nicht mehr streitbar
ist."
Das Gericht hat eine Frist bis zum 15.8 gesetzt, bis zu dem sich
beide Parteien gütlich einigen sollen, ansonsten wird am 2.9 über das
weitere Verfahren und die Ausgestaltung des neuen Gutachtens
entschieden. Die von der Telekom vorgelegten Gutachten erachtete das
Gericht aufgrund suggestiver Fragestellungen als nicht ausreichend
an.
"Wir müssen uns jetzt erstmals beraten und uns ausrechen, ob wir
uns unser Recht überhaupt leisten können. Aber wir haben in letzter
Zeit so viel Zuspruch bekommen, das ermuntert natürlich weiter zu
machen," zeigt sich Udo Blenk verbittert aber auch kämpferisch.
"Schliesslich geht's jetzt um nichts weniger als um die
Monopolisierung eines Buchstabens. Und wir wollen schliesslich, dass
die Buchstaben frei bleiben."

Kontakt:

Michael Steinke
Team-Konzept Informationstechnologien GmbH & Co. KG
Gneisenaustrasse 44/45
D-10961 Berlin
Tel. +49/30/69.04.71-28
Fax +49/30/69.04.71-99
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