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Distefora: Anzeige der Überschuldung und gleichzeitiges Begehren um Konkursaufschub beim Richter zwecks Ermöglichen einer Sanierung der Gesellschaft

Zumikon (ots)

Nachdem die Zwischenbilanz der Gesellschaft eine
Überschuldung aufweist, hat der Verwaltungsrat der Distefora Holding
AG beim zuständigen Konkursrichter des Bezirksgerichts Meilen die
Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR
angezeigt und die Bücher der Gesellschaft (Bilanz) deponiert.
Gleichzeitig stellt der Verwaltungsrat ein Begehren um
Konkursaufschub (Art. 725a Abs. 1 OR), um eine Sanierung der
Gesellschaft zu ermöglichen.
Wie anlässlich der Pressekonferenz vom 11. Juni 2003 angekündigt,
hat der alleinige Verwaltungsrat der Gesellschaft, Rechtsanwalt
Johann-Christoph Rudin, in der Zwischenzeit verschiedene Massnahmen
zur Sanierung der überschuldeten Gesellschaft geprüft. Es wurden
konkrete Vorschläge für deren Zukunft ausgearbeitet und Gespräche mit
Personen geführt, die bereit wären, der Gesellschaft
Überbrückungskapital zur Verfügung zu stellen, um Ansprüche gegenüber
früheren Gesellschaftsorganen durchzusetzen. Die angespannte
Liquidität der Gesellschaft konnte in der Zwischenzeit etwas
verbessert werden.
Wenn der Richter diesem Begehren des Verwaltungsrates entspricht,
werden die laufenden Sanierungsverhandlungen unter der Aufsicht eines
vom Gericht allenfalls zu bestimmenden Sachwalters weitergeführt. Es
ist davon auszugehen, dass die Schweizer Börse (SWX) aufgrund dieser
Sach- und Rechtslage die Streichung der Kotierung der Aktien, deren
Handel bereits seit dem 19. März 2003 eingestellt ist, vornehmen
wird.

Kontakt:

Distefora Holding AG
Dorfstrasse 59
8126 Zumikon

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