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Sixt gewinnt im Rechtsstreit gegen Oskar Lafontaine

München / Karlsruhe (ots)

- Oskar Lafontaine, Ex-SPD-Chef und derzeitiger Fraktionschef der
     Linkspartei, verliert vor dem Bundesgerichtshof sieben Jahre
     währenden Rechtsstreit gegen die Sixt AG
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag in Karlsruhe in letzter
Instanz die Klage von Oskar Lafontaine gegen die Sixt AG auf 100.000
Euro Schadenersatz abgewiesen (Aktenzeichen: I ZR 182/04). Damit
wird auch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 9.
November 2004 aufgehoben. Oskar Lafontaine muss nun auch die Kosten
des Verfahrens tragen.
Bei dem Rechtsstreit ging es unter anderem um Lafontaines
Persönlichkeitsrechte. Kurz nachdem Lafontaine im März 1999 als
Finanzminister zurückgetreten war, erschienen in der "Frankfurter
Allgemeinen Zeitung" und der "Welt" Werbeanzeigen für Sixt. Darin war
das damalige Bundeskabinett von Gerhard Schröder (SPD) zu sehen. Eine
der 16 Portraitaufnahmen zeigte Lafontaine. Sein Foto war jedoch
durchgestrichen. Im Werbetext hieß es: "Sixt verleast auch Autos für
Mitarbeiter in der Probezeit."
Daraufhin verklagte Lafontaine das Unternehmen. Er machte hierbei
keine Verletzung seines ideellen Persönlichkeitsrechts geltend,
sondern verlangte ausschließlich eine Geldentschädigung für die
werbliche Nutzung seines Bildes. Das Landgericht und
Oberlandesgericht Hamburg sprachen ihm zunächst 100.000 Euro zu. Mit
der Anzeige sei das Recht am eigenen Bild verletzt worden, weshalb
Sixt zur Zahlung einer fiktiven Lizenz verpflichtet sei. Dabei
orientierten sich die Vorinstanzen an einer Boris Becker
zugesprochenen Entschädigung für die werbliche Verwendung seines
Bildes. Sixt ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat nun die
früheren Urteile aufgehoben und die Klage von Lafontaine abgewiesen.
Erich Sixt begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des
Bundesgerichtshofes. Sixt: "Unsere Auffassung, dass Politiker nicht
mit Showstars gleichzusetzen sind, wurde vom Gericht bestätigt. Es
war mir ein persönliches Bedürfnis, diesen Rechtsstreit gegen Herrn
Lafontaine, der bereits als Bundesfinanzminister versagt hat und
weiterhin Wasser predigt, aber Wein trinkt, durchzukämpfen."
Erich Sixt betont in diesem Zusammenhang, dass er durchaus bereit
war, vergleichsweise 70.000 Euro  als Spende zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu zahlen, dass aber Oskar
Lafontaine dies ausgeschlagen und stattdessen eine Zahlung an eine
gemeinnützige Organisation seiner Frau, die sich gegen die
Beschneidung von Mädchen und Frauen wendet, verlangt hatte. Erich
Sixt bedauert, dass die Arbeitslosen, denen das Geld zu Gute kommen
sollte, nun im Regen stehen.
Auch Sixt-Anwalt Dr. Wolfgang Weitnauer begrüßt das Urteil des
Bundesgerichtshofes. Weitnauer: "Der BGH hat uns erfreulicherweise in
unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass kritische Werbung, die
politische Geschehnisse aufgreift, zulässig ist und sich das
Grundrecht der Meinungsfreiheit gegenüber den rein kommerziellen
Aspekten des Persönlichkeitsrechts im Rahmen der Güterabwägung
durchsetzt."
Der BGH wird in Kürze eine eigene Presseerklärung mit der genauen
Urteilsbegründung veröffentlichen.
Über Sixt
   Die Sixt AG mit Sitz in Pullach bei München ist ein international
tätiger Anbieter hochwertiger Mobilitätsdienstleistungen. Zusammen
mit Lizenznehmern und Partnern ist das 1912 gegründete Unternehmen
mit 3.500 Service Points weltweit vertreten.
Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Sixt Leasing AG ist die
führende hersteller- und bankenunabhängige Leasinggesellschaft in
Deutschland. Sie bietet Privat- und Firmenkunden attraktives
Fahrzeugleasing, umfassendes Full-Service-Leasing, kompetentes
Fuhrparkmanagement und individuelles Flotten-Consulting.

Pressekontakt:

Sixt AG
Harald Ehren
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 - 89 - 7 44 44-4240
Fax: +49 - 89 - 7 44 44-8 4240
Mail: harald.ehren@sixt.de

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