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euro adhoc: Winter AG
Recht/Prozesse
Mitteilung gemäß § 15 WpHg - WINTER AG - Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Kapitalmaßnahmen

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
02.03.2009
Winter AG: Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zu
Kapitalmaßnahmen zurückgenommen
Die CIA Consulting Investment Asset Management GmbH hat ihre 
Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse 
der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Januar 2009 zur 
Herabsetzung des Grundkapitals und zur anschließenden Kapitalerhöhung
zurückgenommen. Das unter dem Aktenzeichen 5 HK O 2578/09 beim 
Landgericht München I anhängige Verfahren ist beendet.
Zuvor hatten die Winter AG, die Trüb AG (Aarau, Schweiz) als deren 
Hauptaktionärin und die CIA Consulting Investment Asset Management 
GmbH am 20. Februar 2009 einen außergerichtlichen Vergleich 
geschlossen, in dem sich die CIA Consulting Investment Asset 
Management GmbH zur Rücknahme ihrer Klage verpflichtete. Die Winter 
AG wird den Vergleich im vollständigen Wortlaut gemäß § 248a AktG im 
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Unterschleißheim, den 02. März 2009
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Iris Schütze

Telefon: +49(0)89-33034-102

E-Mail: Iris.Schuetze@winter-ag.de

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE0005555601
WKN: 555560
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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