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euro adhoc: SPAR Handels AG
Sonstiges
Eingang von Klagen gegen SPAR Hauptversammlungsbeschluss

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
03.03.2005
Die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR
Handels-Aktiengesellschaft hat am 26. Januar 2005 die Übertragung der
außenstehenden Aktien der Minderheitsaktionäre an die
Mehrheitsaktionärin ITM Entreprises S. A. beschlossen. Gegen diesen
Beschluss sind zehn Anfechtungsklagen beim Landgericht Hamburg
eingegangen.
Tatsächlich ist die Hauptversammlung am 26. Januar 2005 entsprechend
der Satzung und den gesetzlichen Regelungen durchgeführt worden. Der
Vorstand der SPAR AG geht deshalb davon aus, dass die Klagen
unbegründet sind und dass das Squeeze-Out-Verfahren planmäßig
abgeschlossen werden kann.
Die Minderheitsaktionäre werden von ITM Entreprises S. A. eine
Barabfindung für die Stammaktien in Höhe von EUR 4,28 und für die
Vorzugsaktien in Höhe von EUR 8,75 erhalten. Die französische
Hauptaktionärin der SPAR AG hält 97,27 % der Anteile an der SPAR AG,
2,73 % befinden sich noch im Streubesitz.

Rückfragehinweis:

Christina Werthner
Tel. +49(0)40 8394 1509
E-Mail: christina_werthner@spar.de

Branche: Einzelhandel
ISIN: DE0007246902
WKN: 724690
Index:
Börsen: Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt

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