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EANS-Adhoc: Deutsche Balaton AG
Oberlandesgericht Düsseldorf reduziert Erhöhungsbetrag der Barabfindung für ehemalige Aktionäre der Friedrich Grohe AG

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
27.05.2009
Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 27. Mai 
2009 erfahren, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf am 27. Mai 2009 
in dem Spruchverfahren betreffend die Umwandlung der ehemaligen 
Friedrich Grohe AG, Hemer, aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 
24.02.2000, auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen eine 
Entscheidung des Landgerichts Dortmund die Barabfindung für die 
Aktionäre, die auf der Hauptversammlung der Friedrich Grohe AG vom 
24.02.2000 gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur 
Niederschrift erklärt haben, auf 19,57 Euro je ehemaliger 
Vorzugs-Stückaktie der ehemaligen Friedrich Grohe AG herabgesetzt 
hat. Das Landgericht Dortmund hatte zwischenzeitlich in dem 
Spruchverfahren in erster Instanz die Barabfindung noch mit 25,41 
Euro je Vorzugs-Stückaktie festgesetzt.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat im Jahr 2000 die 
Barabfindung in Höhe von EUR 12,70 je Vorzugsaktie für insgesamt 
679.484 Vorzugs-Stückaktien der Friedrich Grohe AG erhalten. Aufgrund
der nun vom Oberlandesgericht Dortmund ausgesprochenen Festsetzung 
der Barabfindung in Höhe von 19,57 Euro je Aktie erhöht sich die 
Barabfindung für die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 
ursprünglich gehaltenen 679.484 Vorzugs-Stückaktien der ehemaligen 
Friedrich Grohe AG  nachträglich voraussichtlich um insgesamt rd. 4,7
Mio. Euro auf die außerdem Zinsen in Höhe von voraussichtlich 
insgesamt rd. 1,9 Mio. Euro anfallen. Die Entscheidung des 
Oberlandesgerichts Düsseldorf ist am 27. Mai 2009 verkündet, aber der
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft noch nicht zugestellt worden, so 
dass wir eine endgültige Aussage über den der Deutsche Balaton 
Aktiengesellschaft zufließenden Betrag noch nicht treffen können.
Entsprechend dem Inhalt dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts 
Düsseldorf wird hiermit die Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG der 
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vom 28.03.2007 aktualisiert.
Heidelberg, 27. Mai 2009
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Christian Rimmelspacher
Tel.: +49 (0) 6221-64924-0
E-Mail: info@deutsche-balaton.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005508204
WKN: 550820
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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