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Eidg. Abstimmung vom 1. Juni: pharmaSuisse: Nein zum Kassendiktat

Liebefeld (ots)

"Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der
Krankenversicherung" lautet der irreführende Titel des vom Parlament
vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikels, über welchen Volk und
Stände am 1. Juni 2008 abstimmen. Der Artikel führt zur Abschaffung
des Kontrahierungszwanges und schlägt die monistische
Spitalfinanzierung vor. Leidtragende des neuen Artikels wären
chronisch Kranke und ältere Patienten. pharmaSuisse, der
Schweizerische Apothekerverband, sagt klar "Nein zum Kassendiktat".
Der Artikel 117a, welcher am 1. Juni 2008 zur Abstimmung gelangt,
hätte bei dessen Annahme einschneidende Veränderungen im Schweizer
Gesundheitswesen zur Folge: einerseits die monistische
Spitalfinanzierung und andererseits die willkürliche Vertragsfreiheit
der Kassen.
Die heutige Regelung des Kontrahierungszwanges zwingt die Kassen
dazu, mit allen anerkannten Leistungserbringern zusammenzuarbeiten,
lässt aber dem Patienten die Freiheit in der Wahl des Arztes, des
Spitals und der Therapie. Mit der Einführung des neuen
Verfassungsartikels wären Zwang und Freiheit allerdings genau
umgekehrt verteilt: Die Krankenversicherer hätten die Wahl, mit
welchen Ärzten, Therapeuten und Spitälern sie zusammenarbeiten
wollen, die Patienten wären in ihrer Freiheit massiv eingeschränkt
und gezwungen, sich dem Diktat der Kassen anzupassen. Leidtragende
wären einmal mehr die chronisch kranken und älteren Patienten, welche
regelmässige Betreuung durch den Arzt und teure Therapien benötigen.
Für sie alle würde es mit der Wahlfreiheit der Kassen schwierig
werden, einen Arzt zu finden, der noch über die Kassen abrechnen
kann.
Die Spitalfinanzierung erfolgt heute gemeinsam durch die Kantone
und die Krankenversicherer. Der neue Artikel sieht für die
Spitalfinanzierung Direktzahlungen der Kantone an die Kassen vor,
über deren Verwendung diese selber bestimmen. Faktisch soll damit ein
neues Monopol auf Seiten der Krankenversicherer aufgebaut werden,
welches die Mitsprache der öffentlichen Hand restlos ausschliesst.
Die Apothekerschaft sagt "Nein" zum neuen Verfassungsartikel, weil
für sie Qualität und Kompetenz an erster Stelle stehen und sie
überzeugt ist, dass Konstensenkungen im Gesundheitswesen auch ohne
Diktat der Kassen möglich sind. Die Apotheker tragen mit
Präventionskampagnen und Risikoanalysen erfolgreich ihren Teil zur
Senkung der Gesundheitskosten bei und helfen mit Qualitätszirkeln
zwischen Ärzten und Apothekern mit, pro Jahr und Arzt
durchschnittlich 35'000.- CHF an Medikamentenkosten einzusparen - bei
besserer Behandlungsqualität.
pharmaSuisse setzt sich vehement für ein "NEIN" zum neuen
Verfassungsartikel ein. Nur so kann garantiert werden, dass weiterhin
Qualität, Kompetenz und das Wohl des Patienten an erster Stelle
stehen und nicht kurzsichtige Sparbemühungen der Krankenversicherer.

Kontakt:

Dominique Jordan
Präsident pharmaSuisse
Tel.: +41/31/978'58'58

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