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hotelleriesuisse sagt ja zum Avanti-Gegenvorschlag

Bern (ots)

hotelleriesuisse befürwortet den Gegenentwurf des
Bundesrates zur Avanti-Initiative, empfiehlt Stimmfreigabe zur
Teilrevision des Mietrechts und lehnt die Volksinitiative
"lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche
Sexual- und Gewaltstraftäter" ab. Diese Empfehlungen an ihre
Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der
Hotellerie an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2003.
Am 28. November 2000 reichten die Strassenverkehrs-Verbände, der
Schweizerische Gewerbeverband und die Erdöl-Vereinigung die
Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen"
ein. Sie verlangten im Wesentlichen die Beseitigung der Engpässe auf
den Autobahnabschnitten Genf - Lausanne, Bern - Zürich sowie Erstfeld
- Airolo. Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, stellte ihm aber
einen Gegenvorschlag gegenüber, der vom Parlament übernommen,
gleichzeitig aber durch die zweite Röhre am Gotthard und einen
Spezialfonds zur Finanzierung der geplanten Ausgaben ergänzt, wurde.
Da der vom Parlament am 3. Oktober 2003 verabschiedete Gegenvorschlag
den Anliegen der Initianten Rechnung trägt, zogen sie am 17. Oktober
2003 die Initiative zurück. Der Gegenentwurf kommt jetzt zur
Volksabstimmung.
hotelleriesuisse unterstützt den Grundsatz, dass sich der Bund für
eine angemessene Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur
einsetzt, denn diese stellt insbesondere im Tourismus einen wichtigen
Standortfaktor dar. Ebenfalls zu begrüssen ist das vorgesehene
Programm zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, zur
Beseitigung von Kapazitätsengpässen im Nationalstrassennetz, die
Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den
Agglomerationen sowie die Gleichstellung der beiden Verkehrsträger
Schiene und Strasse. Im Interesse einer Optimierung der
Zubringerachsen für die touristischen Regionen empfiehlt
hotelleriesuisse daher den Gegenvorschlag des Bundesrates zur
Annahme.
Die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" wurde am 18. Mai 2003
von Volk und Ständen abgelehnt. Als indirekten Gegenvorschlag dazu
hat das Parlament eine Teilrevision des Mietrechtes im
Obligationenrecht vorgenommen. Der Schweizerische Mieter- und
Mieterinnenverband hat dagegen das Referendum ergriffen, so dass die
Vorlage zur eidgenössischen Abstimmung gelangt. Die wichtigsten
Punkte der Revision betreffen die Abkoppelung der Mietzinse von der
Entwicklung der Hypothekarzinse sowie die Einführung des Prinzips der
Vergleichsmiete.
Die in der Vorlage enthaltenen Neuerungen sind aus der Optik von
Vermietern und Mietern sehr unterschiedlich zu bewerten, ausserdem
differieren die Inhalte der verschiedenen Mietverträge in der
Hotellerie zu stark, um als Unternehmerverband eine eindeutige
Empfehlung abgeben zu können. Aus diesen Gründen, und auch weil die
vorgeschlagenen Anpassungen des Mietrechts für die Branche keine
brisante Thematik darstellen, hat hotelleriesuisse Stimmfreigabe zu
dieser Vorlage beschlossen.
Die Volksinitiative "lebenslange Verwahrung für nicht
therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" will
für eine Gruppe von Tätern eine Verwahrung mit sehr restriktiven
Entlassungskriterien einführen. Eine Entlassung soll nur dann geprüft
werden, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen
werden kann, dass der Täter geheilt ist und zukünftig für die
Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt. Jede vorzeitige Entlassung
oder ein Urlaub sind ausgeschlossen. Auch sollen Behörden für
Rückfälle entlassener Täter verantwortlich gemacht werden können.
Für hotelleriesuisse geht die Initiative durch die
Nichtberücksichtigung gewisser Grundrechte zu weit. Das Volksbegehren
ist auch unvollständig, denn es erfasst nur Täter mit psychischen
Störungen. Der Bevölkerung wird zudem eine Scheinsicherheit
vorgegaukelt, die wir nicht unterstützen. Die Verantwortung der
Behörden ist bereits heute genügend rechtlich geregelt. Bei der
laufenden Strafrechtsrevision sind strengere und umfassendere
Regelungen zur Verwahrung bereits vorgesehen und in ein Gesamtkonzept
von neuen Schutzmassnahmen eingebettet.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation
Tel. +41/31/370'42'86
Mobile +41/79/652'85'19

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