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Swiss Dairy Food definitiv abgeblitzt - Bundesgericht bestätigt Konsultationspflicht bei Entlassungen

Zürich (ots)

Gestern 18.12.2003 hat das Bundesgericht den
Beschäftigten von Swiss Dairy Food und der Gewerkschaft GBI in Sachen
Verletzung der Konsultationspflicht bei den Entlassungen im
SDF-Betrieb Mont-sur-Lausanne Rechte gegeben. Das ist ein wichtiger
Erfolg für die Rechte der Beschäftigten, im Falle von geplanten
Massenentlassungen Zeit zu haben, um Alternativvorschläge
auszuarbeiten.
Bei den Kündigungen der SDF-Beschäftigten verweigerten
Betriebsleitung und Sachwalter der Nachlassstundung der
Betriebskommission des SDF-Betriebs in Lausanne und der Gewerkschaft
GBI das Recht auf eine mehrwöchige Konsutationsperiode zur
Ausarbeitung von Alternativvorschlägen zu den angekündigten
Entlassungen.
Die GBI gelangte dagegen an das Arbeitsgericht, welches ihr am 20.
Februar 2003 Recht gab. Am 24. Juni wies die Rekurskammer des
Waadländer Kantonsgerichts den Rekurs von Swiss Dairy Food zurück.
Gestern hat nun das Bundesgericht die beiden vorgängigen Entscheide
bestätigt.
Damit können nun die Verhandlungen über die Entschädigung der
Betroffenen wieder aufgenommen werden. Für die Betroffenen Arbeiter
und für die GBI, aber auch für alle Lohnabhängigen und
Gewerkschaften, ist dieser Bundesgerichtsentscheid ein wegweisendes
positives Signal. Gerade in Zeiten, wo Entlassungen sich häufen und
die Arbeitgeber oft das Recht auf eine Konsultationsphase der
Beschäftigten und ihrer Vertretung übergehen, hat das Bundesgericht
deutlich gemacht, dass die Beschäftigten auch ein Wort zu sagen
haben.

Kontakt:

Aldo Ferrari
Regiosekretär der GBI
Tel. +41/21/310'66'05
Mobile: +41/79/247'73'92
(auf Französisch)

Jean-Michel Dolivo
beratender Anwalt der GBI
Tel. +41/21/320'59'55
(auf Französisch)

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