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VSE: Die Übergangslösung beim Wasserzinsregime ist ein Schritt in die richtige Richtung

Aarau (ots)

- Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen nimmt den 
Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, statt einer fixen Neuregelung
des Wasserzinsregimes ab 2020 eine Übergangslösung zu implementieren.
- «Auf den ersten Blick zielt der Vorschlag, das Wasserzinsmaximum in
den drei Jahren 2020-2022 temporär auf 80 Franken pro Kilowatt 
Bruttoleistung zu reduzieren, in die richtige Richtung», sagt VSE- 
Direktor Michael Frank. «Der Vorschlag bedeutet eine notwendige 
Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft. Er 
löst aber keineswegs die Problematik der heutigen Wasserzinsregelung 
und kann deshalb keine dauerhafte Lösung darstellen.» Der VSE wird 
den Vorschlag des Bundesrates prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung
dazu ausführlich Stellung nehmen.
- Aus Sicht des VSE bietet die vorgeschlagene Übergangslösung die 
Chance, das ab 2023 geltende neue Wasserzinsregime innerhalb eines 
Gesamtpakets zu regeln - unter Einbezug von Marktdesign, der 
Antworten auf die Schlüsselfragen zur Versorgungssicherheit sowie der
Berücksichtigung der ökonomischen Realitäten, damit alle Beteiligten 
im Sinne einer fairen Lastenverteilung zur Stützung der Wasserkraft 
beitragen. Insbesondere wertet der VSE positiv, dass ab 2023 die 
dringend notwendige Flexibilisierung der Wasserzinsen integrierter 
Bestandteil der Vorlage sein soll.

Langfristig: Flexibilisierung statt fixes Wasserzinsmaximum

Das Konzept des Wasserzinsmaximums stammt aus dem Jahr 1916. Es ist überholt und wird weder den heutigen Preisen am Markt noch der Liberalisierung gerecht. Es ist seit langem entkoppelt von der Teuerung und von den ökonomischen Realitäten. Um diese grundsätzliche Problematik des Wasserzinses zu lösen, braucht es eine weitergehende Neuregelung.

Nach wie vor betrachtet der VSE die Flexibilisierung des Wasserzinses als geeignete Form einer sowohl für die Betreiber als auch für die Gemeinwesen ausgewogenen, fairen und zukunftsfähigen Neuregelung. Die Flexibilisierung ermöglicht es, mit einem fixen Sockel die Nutzung der Ressource Wasser und mit dem variablen Teil den ökonomischen Wert des Wassers abzubilden und abzugelten.

Langfristig braucht es ein partnerschaftliches Modell, welches die Wettbewerbsnachteile der Schweizer Wasserkraft beseitigt. Dies ist wichtig, damit die Wasserkraft als regionaler Wirtschaftsmotor und Rückgrat der Schweizer Energieversorgung auch in Zukunft die tragende Rolle einnehmen kann, die sie bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat.

Kontakt:

Sandro Pfammatter, Mediensprecher
Tel. +41 62 825 25 24 oder +41 78 659 14 55,
sandro.pfammatter@strom.ch

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