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VSE: Bauernverband und VSE regeln Entschädigung für Datendurchleitung

Aarau (ots)

Der Branchenverband der Schweizerischen
Elektrizitätsunternehmen VSE und der Schweizerische Bauernverband
haben eine Entschädigung bezüglich Datentransfers für Dritte
vereinbart.
Landwirte erhalten entsprechend einer Vereinbarung aus dem Jahre
1991 für Stromleitungen, die über ihr Kulturland führen, eine
Abgeltung. Diese Vereinbarung erfährt ab Januar 2008 eine Ergänzung,
indem auch der Datentransfer über die Stromleitungen entschädigt
wird. Diese Ergänzung wurde notwendig, da das Bundesgericht
entschieden hat, dass das Recht auf Datentransfer für Dritte nicht im
Durchleitungsrecht für eine Stromleitung enthalten ist.
Pro Meter Kabel leisten die Netzbetreiber einen indexierten
Entschädigungsansatz von 1.75 Franken; zusätzlich wird eine einmalige
Umtriebsentschädigung von 100 Franken je Vertrag vergütet. Die neue
Vereinbarung gilt für sämtliche Kabel- und Freileitungen im Boden und
in der Luft ausserhalb von Bauzonen und unabhängig von Kabelart und
Anzahl benutzter Fasern. Jede Entschädigung ist für eine Dauer von 25
Jahren gültig. Zudem wird die in der Vergangenheit erfolgte
Drittnutzung mit 5% verzinst. Die Nachentschädigung an die Landwirte
erfolgt von den Elektrizitätsunternehmen aus.
Die bestehende einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen den
Elektrizitätsunternehmen und den Landwirten wird mit dieser Regelung
ausgebaut.

Kontakt:

VSE
Peter Dubach
Delegationsleiter VSE
Tel.: +41/31/330'53'60
E-Mail: peter.dubach@bkw-fmb.ch

Dorothea Tiefenauer
Leiterin Kommunikation VSE
Tel.: +41/62/825'25'24
E-Mail: dorothea.tiefenauer@strom.ch

SBV
Martin Würsch
Treuhand & Schätzungen Schweiz. Bauernverband
Tel.: +41/56/462'53'46
E-Mail: martin.wuersch@sbv-usp.ch

Sandra Helfenstein
Mediensprecherin Schweiz. Bauernverband
Tel.: +41/56/462'52'21
E-Mail: sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

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