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Wettbewerbskommission verfügt die sofortige Aufschaltung des digitalen Teleclub-Programmangebotes gegenüber der Cablecom

Zürich (ots)

Die Wettbewerbskommission hat heute das von der
Teleclub AG eingereichte Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen
gutgeheissen und die sofortige Aufschaltung des digitalen
Teleclub-Programmangebotes auf den Kabelnetzen der Cablecom
angeordnet.
Die Teleclub AG hatte am 9. April 2002 die Einleitung einer
Untersuchung der Wettbewerbskommission gegenüber der Cablecom
verlangt und um die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen während
der Dauer des Verfahrens ersucht.
Hintergrund der Verfahrenseinleitung war die Weigerung der
grössten Kabelnetzbetreiberin der Schweiz, den ihr angeschlossenen
1.5 Millionen Haushaltungen das digitale Teleclub-Programmangebot
anzubieten und es hierzu auf ihr Netz aufzuschalten. Mit diesem
Verhalten versuchte Cablecom, das von ihr verbreitete digitale
Angebot vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Im Rahmen des
Gesuches um Erlass vorsorglicher Massnahmen wurde von der Teleclub AG
beantragt, Massnahmen in dem Sinne anzuordnen, dass Cablecom
verpflichtet wird, das Teleclub-Programm bereits während der
Durchführung der Untersuchung aufzuschalten. Diesem Gesuch hat nun
die Wettbewerbskommission entsprochen.
Die Teleclub AG begrüsst diesen Entscheid. Angesichts der
Monopolstellung, welche die Cablecom (wie jeder Kabelnetzbetreiber)
innehat, und der Monopol-Infrastruktur, über welche sie mit ihren
Kabelnetzen in den einzelnen von ihr versorgten Ortschaften verfügt,
ist der Entscheid auch richtig und angemessen. Nachdem 95 Prozent der
Haushaltungen an den Kabelnetzen angeschlossen sind, ist ein
schweizerischer Programmveranstalter auf den Zugang zum Kabelnetz
angewiesen. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Wettbewerbsteilnehmer
auf dem schweizerischen Medienmarkt eine Monopol-Infrastruktur
betreiben kann, deren Aufbau letztendlich durch die (frühere)
Gewährung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen ermöglicht worden
war, und diese Monopol-Infrastruktur Konkurrenten zum eigenen Vorteil
vorenthalten können sollte. Auch aus medienpolitischen Gründen ist es
nicht tolerierbar, dass eine ausländisch beherrschte Gesellschaft
darüber entscheiden können soll, was der schweizerische Konsument und
Bürger auf seinem Bildschirm empfangen kann und was nicht.
Weil die Haltung von Cablecom nicht auf einen Kapazitätsengpass
auf dem Kabelnetz zurückzuführen war, sondern darauf beruht hatte,
dass sie ihr eigenes digitales Programmangebot nicht dem Wettbewerb
aussetzen wollte, ist der ergangene Entscheid nicht nur medien- und
wettbewerbspolitisch geboten und zu begrüssen, sondern auch im
Hinblick auf die dem Konsumenten zustehenden verfassungsmässigen
Rechte der Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit angebracht.
Beim ergangenen Entscheid der Wettbewerbskommission handelt es
sich zwar vorerst um den Entscheid über die beantragten vorsorglichen
Massnahmen und nicht über den Entscheid in der Untersuchung gegen die
Cablecom an sich. Die Teleclub AG ist aber überzeugt, dass im Rahmen
dieser Untersuchung letztendlich die Wettbewerbs- und
Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Cablecom festgestellt wird.
Erfreulich ist, dass die Konsumenten, welche das digitale
Teleclub-Programmangebot auf den Cablecom-Netzen empfangen möchten,
nicht auf dieses verzichten müssen.

Kontakt:

Teleclub AG
Dr. Wilfried Heinzelmann
Löwenstrasse 11
8001 Zürich
Tel. +41/1/225'25'25
Fax +41/1/225'25'00
[ 005 ]

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