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Frühpensionierung in der Baubranche: Gewerkschaften und Baumeister einigen sich

Zürich (ots)

Die Vertragstreue hat ihre Bedeutung zurückgewonnen
Die Gewerkschaften SYNA und GBI haben sich mit dem
Schweizerischen Baumeisterverband SBV im Streit um Rentenalter 60 in
der Baubranche geeinigt. Dies gaben sie am Dienstag auf einer
kurzfristig einberufenen Medienkonferenz bekannt.
Die Gewerkschaften haben sich mit ihren Forderungen um die
Einhaltung der im März 2002 vereinbarten Eckwerte durchgesetzt.
Grundsätzlich ging es um die Erfüllung folgender Punkte:
* Finanziert wird das Projekt "Rentenalter 60" von den  
     Arbeitgebern mit vier und von den Arbeitnehmern mit einem   
     Lohnprozent.
   * Diese Beitragshöhe wird bis ins Jahr 2011 garantiert. 
   * Die Überbrückungsrente beträgt 70 % des durchschnittlichen
     Bruttolohnes des letzten Beschäftigungsjahres.
   * Dazu kommen ein jährlicher Sockelbeitrag von 6000 Franken sowie
     Beiträge an die AHV und Pensionskasse um Lücken zu decken. 
   * Das zusammen entspricht rund 80 % des letzten Bruttolohnes.   
   * Alimentiert wird der Topf ab 1. Juli 2003.
   * Als Gegenleistung verzichteten die Bauarbeiter auf reale
     Lohnerhöhungen. 
   * Die Erreichung der AVE ist für den 1. Juli 2003 vorgesehen.
Mit der erzielten Einigung hätten die Anliegen der Bauarbeiter
obsiegt, betonte Max Haas, der Präsident der Gewerkschaft SYNA, die
sich neben der GBI vehement für das bahnbrechende Vertragswerk
zugunsten der Bauarbeiter eingesetzt hat. Eine weitere Siegerin sei
die Sozialpartnerschaft im Allgemeinen, weil die Vertragstreue
zwischen dem 4. und dem 12. November ihre Bedeutung zurückgewonnen
habe. "Ohne Ethik und der Bereitschaft, ausgehandelte und
rechtskräftig unterzeichnete Verträge auch einzuhalten, haben die
grössten Vertragswerke keinen Wert", schloss Haas.

Kontakt:

Dr. Max Haas, Präsident
Tel. +41/1/279'71'27
Mobile: +41/79/646'90'62
Fax +41/1/279'71'72
mailto:max.haas@syna.ch
[ 013 ]

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