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SWISSMEDIC: Bezug von Arzneimitteln via Internet birgt Risiken

(ots)

Swissmedic hat im letzten Jahr rund 1600 Zollanfragen im Zusammenhang mit Arzneimittel-Importen bearbeitet. Bei einer Mehrzahl der Fälle ist von Internet-Bestellungen durch Privatpersonen auszugehen. Auffallend ist die grosse Anzahl eingeführter Präparate mit hochdosierten Vitaminen und Mineralien. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken warnt Swissmedic grundsätzlich vor dem Bezug von Arzneimitteln aus unkontrollierten Quellen wie heute insbesondere im Internet.

Neben Präparaten mit chemischen Wirkstoffen werden durch 
Privatpersonen vermehrt auch Vitamine und Mineralien im Ausland 
bestellt und eingeführt. Entgegen der weit verbreiteten Einschätzung 
sind diese Präparate oft nicht harmlos.
Wird beispielsweise Vitamin A in hohen Dosen konsumiert, kann 
dies zu Leberschäden, Veränderungen des Blutbilds oder teilweise 
schweren psychiatrischen Symptomen führen. Bei der Einnahme grosser 
Mengen an Vitamin C können sich Nierensteine bilden. Auch können 
sich Erkrankungen verschlechtern, welche die Speicherung von Eisen 
im Körper betreffen. Selen, ein Spurenelement, wird oft angepriesen 
als Schutz gegen Krebs, was eine irreführende Heilanpreisung 
darstellt. Der Überkonsum von Selen kann gesundheitliche Schäden 
verursachen. Zu den Symptomen zählen brüchiges Haar, deformierte 
Nägel, Ausschläge, Hitzewallungen, Hautschwellungen oder starke 
Schmerzen. Selenvergiftungen können sogar zum Tod führen.
Sicherheitsvorkehrungen beim Internethandel ausgeschaltet
Wegen der Gesundheitsrisiken, die mit hoch dosierten Vitaminen 
und Mineralien verbunden sind, benötigen diese Präparate eine 
Zulassung als Arzneimittel. Die Beratung durch eine Fachperson und 
die in den Landessprachen abgefasste Patienteninformation, die jedem 
Arzneimittel beiliegen, sollen sicherstellen, dass die 
Konsumentinnen und Konsumenten auch über mögliche Gefahren der 
Präparate informiert werden.
Da die zahlreichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der 
Arzneimittelsicherheit bei Bestellungen via Internet oder aus 
anderen nicht geprüften Quellen weitgehend ausgeschaltet sind, warnt 
Swissmedic davor, Arzneimittel - darunter hochdosierte Vitamine und 
Mineralien - auf diese Weise zu bestellen. Oft werden irreführende 
Versprechungen über die positiven Wirkungen, jedoch keine Angaben zu 
möglichen Risiken der angebotenen Produkte gemacht. Mitunter werden 
Präparate als "natürlich" oder "pflanzlich" bezeichnet, obwohl sie 
chemische Wirkstoffe enthalten. In diesen Fällen sind die Täuschung 
und die Gefährdung der Gesundheit besonders gross. Für die 
Sicherheit der in den behördlich kontrollierten Vertriebskanälen 
erhältlichen Arzneimittel sorgen die Arzneimittelzulassung (Beleg 
von Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität), die Betriebsbewilligungen 
und Inspektionen, die ärztliche Kontrolle bei der Anwendung 
verschreibungspflichtiger Präparate, die Fachberatung in der 
Apotheke oder Drogerie sowie die Patienteninformation in den drei 
Landessprachen.
Kasten: Meldungen über verdächtige Sendungen
Stichprobenweise werden die in die Schweiz gelangenden Sendungen 
durch den Zoll kontrolliert. Wenn eine solche Sendung Medikamente 
enthält und der Verdacht besteht, dass der Import der Arzneimittel 
nicht zulässig ist, erfolgt eine Meldung an Swissmedic, welche über 
das weitere Vorgehen entscheidet (Freigabe der Ware oder 
Beschlagnahmung, Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens, 
Strafanzeige, Rückweisung oder Vernichtung der Sendung). Die 
Gesamtzahl der Zollmeldungen ermöglicht keinen direkten Rückschluss 
auf die Entwicklung der Anzahl Internetbestellungen nicht 
zugelassener Arzneimittel durch Privatpersonen. Oft ist 
beispielsweise nicht klar, auf welche Art die Bestellung getätigt 
wurde (Internet, Inserate, Direktbestellungen im Ausland etc). Eine 
grobe Schätzung der Swissmedic geht davon aus, dass jährlich 20’000 
bis 40’000 übers Internet bestellte Medikamentensendungen in die 
Schweiz gelangen. 
Schätzungsweise ein Fünftel davon enthalten Substanzen wie 
Betäubungsmittel oder Arzneimittel mit psychotropen Stoffen (z.B. 
Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Aufputschmittel). Privatpersonen 
dürfen keine betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimittel 
importieren. Wer aus dem Ausland andere Medikamente in kleinen 
Mengen (Monatsbedarf) zum Eigenkonsum z.B. via Internet bezieht, 
verstösst zwar nicht gegen das Gesetz, geht aber ein hohes 
Gesundheitsrisiko ein!
Hinweis:
Der Leitfaden der Swissmedic greift das Thema "Arzneimittel und 
Internet" für das medizinische Laienpublikum auf. Die Hinweise auf 
Risiken sowie praktische Tipps, Links und eine Checkliste sollen die 
gezielte Informationssuche erleichtern und von unvorsichtigen 
Einkäufen abhalten.
Direkter Link: http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Internetleitfaden-
D.pdf
Weitere Auskünfte:
Monique Helfer, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 322 02 76

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