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PD: Verdeckte Ermittlung und DNA-Profile

Bern (ots)

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat
zwei Gesetze beraten, welche besonders heiklen polizeilichen 
Ermittlungsmassnahmen einen genau definierten Rahmen geben sollen: 
Einerseits hat sie die Differenzen bezüglich des Bundesgesetzes über 
die verdeckte Ermittlung überprüft, andererseits hat sie einstimmig 
dem Eintreten auf das DNA-Profil-Gesetz zugestimmt.
Die Kommission beantragt, bezüglich des Bundesgesetzes über die 
verdeckte Ermittlung (98.037n; Vorlage 2) an den meisten Differenzen 
zum Nationalrat festzuhalten. Sie ist der Ansicht, dass nicht nur 
die verdeckte Ermittlerin oder der verdeckte Ermittler, sondern auch 
deren Kontaktperson bei der Polizei mit einer veränderten Identität 
ausgestattet werden dürfen. Die Kommission schlägt ferner vor, dass 
das Gericht bei der Strafzumessung für eine Person den Umstand 
miteinbezieht, dass diese Person von einer verdeckten Ermittlerin 
oder einem Ermittler zur strafbaren Tat angestiftet wurde. Das 
Gericht kann auch von einer Strafe absehen. Die Fassung des 
Nationalrates verbietet die Verwendung von Erkenntnissen, die der 
Ermittler oder die Ermittlerin gewonnen hat, indem er oder sie die 
Schranken des gesetzlich zulässigen Verhaltens überschritten hat. 
Die Kommissionsmehrheit beantragt schliesslich, auf einen 
abschliessenden Katalog von Straftaten, bei denen eine verdeckte 
Ermittlung angeordnet werden kann, zu verzichten. Die 
Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dieses System sei naturgemäss 
mangelhaft, weil es von der illusorischen Annahme ausgehe, der 
Gesetzgeber sei in der Lage, sich eine Liste sämtlicher Fälle 
vorzustellen, in denen eine verdeckte Ermittlung angezeigt sein 
könnte. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb eine Regelung, mit 
welcher der Gesetzgeber allgemeine und restriktive Bedingungen für 
eine verdeckte Ermittlung festlegt, wie beispielsweise die besondere 
Schwere der Tat. Die richterliche Behörde muss dann für jeden 
einzelnen Fall darüber befinden, ob der betreffende Tatbestand eine 
verdeckte Ermittlung rechtfertigt. Eine Minderheit der Kommission 
setzt sich für eine entsprechend dem Beschluss des Nationalrates 
vervollständigte Fassung des Deliktkatalogs ein. Des weiteren hat 
die Kommission einstimmig dem Eintreten auf den Entwurf zum 
Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren 
und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen 
(00.088) zugestimmt und hat mit der Detailberatung des Gesetzes 
begonnen. Die Kommission hat festgestellt, dass DNA-Analysen im 
Rahmen von polizeilichen Untersuchungen ein effizientes 
Ermittlungsinstrument sind. Sie hat gleichzeitig aber auch die 
möglichen Missbräuche, welche mit der Verwendung von DNA-Profilen 
verbunden sein können, hervorgehoben und hat auf die 
Vorsichtsmassnahmen hingewiesen, die notwendig sind, um das 
Gleichgewicht zwischen Schutz der Persönlichkeit und Effizienz der 
Strafverfolgung zu gewährleisten. Schliesslich hat die Kommission im 
Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die 
Detailberatung eines Entwurfs zum Bundesverwaltungsgerichtsgesetz 
fortgesetzt. Die Kommission tagte am 12. und 13. November 2002 in 
Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und 
teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler.
Bern, 14. November 2002
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Auskünfte:
Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel. 027 455 78 40
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

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