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IV-Revision 6b - Demontage anstatt Sanierung

Bern (ots)

Fahrlässig und allzu eilfertig präsentiert der Bundesrat seine Pläne für die Demontage der IV. Trotz breiter Kritik im Vernehmlassungsverfahren hält er nicht nur an seinen Abbauvorschlägen fest, sondern erweitert diesen Abbau gar noch durch Renteneinbussen bei allen laufenden IV Renten.

Die Kürzung laufender Renten bricht einen bisherigen sozialpolitischen Grundsatz. Bei über 50'000 Betroffenen sollen die ohnehin schon kleinen IV-Renten um rund 20 Prozent gesenkt werden. Zudem will der Bundesrat die Kinderrenten sowohl für die IV als auch für die AHV drastisch reduzieren. Das enge Korsett der vorgeschlagenen Schuldenbremse wird zusätzlich allen IV-Renten den automatischen Teuerungsausgleich wegstreichen.

Diese IV-Revision ist eine Armutsfalle. Um über die Runden zu kommen, werden die Betroffenen stark auf Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe angewiesen sein. Damit werden deren Systeme massiv belastet. Die Kantone haben das Nachsehen.

Die IV ist auf dem Weg zur finanziellen Stabilität. Die drastischen Einsparungen der IV-Revisionen 5 und 6a zeigen mit dem markanten Rückgang der Neurentner/innen ihre Wirkung. Die IV-Zusatzfinanzierung bringt zusätzliche Einnahmen, so dass ausgabeseitig keine weiteren Massnahmen getroffen werden müssen. Die IV-Revision 6b ist überflüssig. Der SGB fordert die Rückweisung der Vorlage.

Für die finanziellen Probleme der IV können nicht die IV-Rentner/innen verantwortlich gemacht werden. Sie werden nun zur Kasse gebeten, obschon der Bund dank hoher Einnahmeüberschüsse die IV-Schuld längst hätte tilgen können.

Kontakt:

Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB, 031 377 01 13
oder 076 564 67 67
Peter Lauener, Kommunikationsleiter SGB, 031 377 01 06 oder 079 650
12 34

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