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Flankierende Massnahmen/ Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar

Bern (ots)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute
klargestellt, dass er im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der 
bilateralen Abkommen eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen 
unter keinen Umständen hinnehmen wird. Er fordert vielmehr deren 
konsequente Anwendung.
SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellte fest, dass die EU die 
Flankierenden Massnahmen kritisiert, obwohl in Verhandlungen eine 
Einigung gefunden worden sei (Beispiele: Kautionen, 
Voranmeldefristen, Verbot von Temporärarbeit aus dem Ausland). Die 
nunmehr neu von der EU verlangte Uebernahme von deren 
Rechtsentwicklung sei wegen "der katastrophal arbeitnehmerfeindlichen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten drei 
Jahren  (...) für das Schweizer System zum Schutz der Löhne besonders
gefährlich. Wenn (...) die kommerziellen Binnenmarktfreiheiten den 
national verankerten Arbeitsrechten plötzlich vorangestellt werden 
und für die Arbeitsbedingungen neu nicht mehr wie heute in der 
Schweiz das sogenannte Leistungsorts-, sondern das 
Herkunftsortsprinzip gelten soll, würde das Fundament der 
flankierenden Massnahmen ausgehöhlt." Der Bundesrat darf deshalb in 
dieser Frage keine Konzessionen machen, die Gewerkschaften würden ein
künftiges Verhandlungspaket mit aufgeweichtem Lohnschutz resolut 
bekämpfen.
Auf die mangelhafte Anwendung der Flankierenden Massnahmen verwies
SGB-Chefökonom Daniel Lampart: "Bis jetzt sind trotz festgestellter 
Lohnverstösse zu wenig Mindestlöhne eingeführt, insbesondere in der 
Deutschschweiz, wo die flankierenden Massnahmen nur ungenügend 
angewendet werden." Lampart forderte u.a. Mindestlöhne auch für 
kleine Firmen der Reinigung und der Sicherheit, für Journalisten 
sowie eine rasche Allgemeinverbindlicherklärung des Temporär-GAV 
durch den Bundesrat.
Zudem wies Lampart auf Lücken im Instrumentarium der Flankierenden 
Massnahmen. Die Durchsetzung der Bussen für Entsendebetriebe aus dem 
Ausland kann nur in der Hälfte aller Fälle durchgesetzt werden. 
"Darum müssen in den GAV Kautionen eingeführt werden."
Auf zwei weitere Lücken verwies Unia-Co-Präsident Renzo 
Ambrosetti: Um die "organisierte Verantwortungslosigkeit der 
Subunternehmenketten zu beseitigen, muss neu die Solidarhaftung 
eingeführt werden." Damit wären auch die Generalunternehmen für die 
Einhaltung der korrekten Löhne verantwortlich. Zudem brauche es 
zusätzliche gesetzliche Mittel, um die massive Zunahme der 
Scheinselbständigkeit zu korrigieren. Ambrosetti: "Die Ausdehnung des
GAV auf alle Firmen des Reinigungsgewerbes bzw. die Durchsetzung der 
GAV-Bestimmungen bei allen Anbietern der betroffenen Branchen ist 
dringend nötig."

Kontakt:

DANIEL LAMPART, 079 205 69 11 oder EWALD ACKERMANN , 079 660 36 14

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