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Expert/innen aus der sozialen Praxis begründen ihr Nein/ Blosse Kostenschieberei - anhaltender Würgegriff - wenig Innovation

Bern (ots)

Vertreter/innen der sozialen Praxis begründeten am
9.9., warum die Kantone, die Städte und die sozialen Institutionen 
einhellig - und damit weit über die politischen Abgrenzungen hinaus -
die AVIG-Vorlage als asozial, kurzsichtig und Scheinlösung ablehnen.
Edith Olibet, Gemeinderätin der Stadt Bern und Mitglied des Büros 
der Städteinitiative Sozialpolitik, warf der Vorlage eine doppelte 
Kostenabwälzung vor: "Einerseits von der Arbeitslosenversicherung auf
die Sozialhilfe, andererseits vom Bund auf Kantone und Gemeinden." 
Die Städte würden nach dem Motto "den letzten beissen die Hunde" 
getroffen. Bereits heute seien fehlende Leistungen der 
Arbeitslosenversicherung einer der wichtigsten Gründe, weshalb jemand
neu in die Sozialhilfe aufgenommen werde. Baut die 
Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen ab, führe das zu mehr und 
länger dauernder Unterstützung. "Damit wird die Ablösung von der 
Sozialhilfe immer schwieriger. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt 
ist in Bern im letzten Jahr bei den Abschlüssen von 42% auf 30,4% 
gesunken."
Pierre-Yves Maillard, Regierungsrat des Kantons Waadt, wies auf 
die horrenden Kosten hin, die durch dauerndes Sparen und Kürzen bei 
den Sozialversicherungen auf die Kantone verschoben werden. So habe 
sich in der Waadt die Zahl der Sozialhilfe Beziehenden in den letzten
16 Jahren verdoppelt. In seinem Departement rechne man wegen der 
Krise, der AVIG-Revision und der 5. IV-Revision bis 2012 mit einem 
Drittel mehr Ausgaben für die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe sei jedoch
nicht der ideale Ort für Arbeitslose: "Nicht nur fällt ihr die 
berufliche Wiedereingliederung der Betroffenen viel schwerer als der 
Arbeitslosenversicherung. Die ALV investiert auch viel weniger in die
Ausbildung der Arbeitslosen, wenn sie weiss, dass diese wegen der 
gekürzten Taggeld-Bezugsdauer früher an die Fürsorge überwiesen 
werden." Wenn die Kantone schon mehr zahlen sollten, dann besser an 
eine grundlegende Ausbildung für Jugendliche, die wegen fehlender 
Lehre und damit mangelnder Qualifikationen arbeitslos geworden seien.
Walter Schmid, Präsident der Schweizerischen Konferenz für 
Sozialhilfe (SKOS), wies darauf hin, dass der bewährte Grundsatz des 
Schuldenabbaus innerhalb eines Konjunkturzyklus nicht nur in der 
Vergangenheit vernachlässigt wurde, sondern durch die jetzige Vorlage
auch in die Zukunft verlängert werde. Folge: "Die bisher gesunde und 
nachhaltig finanzierte Arbeitslosenversicherung wird damit dem Risiko
einer dauernden Unterfinanzierung und damit einer dauernden 
Überschuldung ausgesetzt. Neben der IV wäre sie dann das zweite 
grosse Sozialwerk, das nur durch dauernde Einschränkungen der 
Leistungen und des Kreises der Bezugsberechtigten saniert werden 
könnte." So werde die ALV "in den Würgegriff dauernder Überschuldung"
genommen.

Kontakt:

Ewald Ackermann
031 377 01 09 oder 079 660 36 14

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