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Fragwürdige seco-Publikation Auch während einer Grippe-Pandemie gibt's Lohn

Bern (ots)

Das seco hat im Juli ein Dokument mit FAQ's "Pandemie
und Betriebe" rund um Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie der 
Arbeitnehmenden auf seiner Homepage aufgeschaltet - was zu begrüssen 
ist. Dabei ist das geltende Arbeitsrecht in einigen grundlegenden 
Fragen jeweils zu Ungunsten der Arbeitnehmer ausgelegt worden. Nach 
Intervention des SGB hat das seco sein Dokument überarbeitet. Aber 
auch diese Version beantwortet für Arbeitnehmer bedeutende Fragen 
immer noch mangelhaft oder lässt sie zu Ungunsten der 
Arbeitnehmerschaft kurzerhand weg. Ein Rechtsgutachten von 
Arbeitsrechtspezialist Jean-Bernard Waeber bestätigt mittlerweile die
falsche Rechtsauslegung des seco.
So muss, entgegen der Meinung des seco, Arbeitnehmenden, die sich um 
ihre erkrankten Kinder kümmern müssen, während einer Pandemie der 
Lohn auch für mehr als drei Tage weiterbezahlt werden - wegen 
Erfüllung der gesetzlichen Betreuungspflicht.
Ausserdem müssen Arbeitgeber auch dann den Lohn weiterzahlen, wenn 
ein Betrieb aufgrund der Grippepandemie vorübergehend geschlossen 
wird, unabhängig davon, ob die Schliessung vom Arbeitgeber selbst 
oder durch eine Behörde angeordnet wurde. Das Recht sieht nämlich 
klar vor, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch dann trägt, 
wenn er für äussere Umstände - wie eine Pandemie - nicht 
verantwortlich ist. Arbeitnehmende müssen die so ausgefallene 
Arbeitszeit später auch nicht nachholen.
Die FAQ's des seco wurden vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und 
anderen Arbeitgeberverbänden (Hotelleriesuisse, Gastrosuisse) tel 
quel übernommen. Damit der Arbeitnehmerschutz auch während einer 
Pandemie gewährleistet ist, müssen die festgestellten Unstimmigkeiten
im Dokument deshalb dringend richtig gestellt werden.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Auskünfte: Gabriela Medici, 031/377 01 11

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