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Der SGB-Vorstand zum Stromversorgungsgesetz - Kein Referendum gegen das Stromversorgungsgesetz

Bern (ots)

Der Einsatz des SGB für ein Stromversorgungsgesetz,
das Investitionssicherheit und Versorgungssicherheit zu stabilen 
Preisen anstrebt, hat sich gelohnt: Das Parlament hat die 
gewerkschaftlichen Hauptforderungen erfüllt. Der SGB verzichtet 
deshalb auf ein Referendum und wird ein solches auch nicht 
unterstützen. Diesen Beschluss hat der SGB-Vorstand an seiner 
jüngsten Sitzung gefasst.
Dank dem vom SGB in der Volksabstimmung 2002 durchgesetzten Nein zum 
EMG, liegt nun ein gutes Gesetz vor: Es stärkt die öffentlichen 
Elektrizitätsverteilunternehmen, verpflichtet diese zu einer 
sicheren Versorgung ihrer Kunden mit stabilen Preisen und schafft 
eine Nationale Netzgesellschaft in öffentlichem Eigentum für eine 
generell hohe Versorgungseffizienz. Die Teilöffnung der ersten 
Etappe für Grosskunden ist tragbar und bewirkt keine spekulative 
Marktunruhe. Entscheidend ist, dass die allfällige 
Vollliberalisierung einer zweiten Etappe dem Referendum unterstellt 
wird.
Das vom Parlament verabschiedete Gesetz bringt also verglichen mit 
dem EMG, das allein auf den Markt ausgerichtet war, viel mehr 
Versorgungssicherheit. Auch als Gegner der Strommarktöffnung kann 
der SGB deshalb aus folgenden Gründen zustimmen:
  • Die 100-MWh-Limite ist keine Vollliberalisierung und respektiert den Volksentscheid.
  • Mit der Nationalen Netzgesellschaft, dem Regulator und der expliziten Versorgungspflicht der Verteilwerke ist die Versorgungssicherheit optimal gelöst.
  • Die Referendumsmöglichkeit vor der 2. Etappe kann die Grundsatzfrage zur Vollliberalisierung vom Volk in Kenntnis aller Erfahrungen und abgekoppelt von den Vorteilen im Gesetz entscheiden lassen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 031-377 01 21

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