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SGB: Widersprüchliches Rechtsgutachten zur Unternehmensbesteuerung

Bern (ots)

Zwei vom Bundesrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten
kommen zum Schluss, dass die von der Parlamentsmehrheit angestrebte 
Teilbesteuerung für Dividendeneinkommen nicht verfassungswidrig ist.
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass alle Steuerpflichtigen 
gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung 
der öffentlichen Aufgaben beitragen müssen. Deshalb betonen auch 
erwähnten Rechtsgutachten, dass alle Einkommen, unabhängig davon, 
welcher Quelle sie entspringen, gleichermassen besteuert werden 
müssen. Auch der Lausanner Rechtsprofessor Etienne Grisel bestätigt 
diesen Grundsatz, indem er darauf hinweist, dass eine 
Teilbesteuerung (Halbierung) der Dividendeneinkommen mittelfristig 
zu einer höheren Besteuerung der Lohneinkommen führen muss.
Die Gründe, die Professor Etienne Grisel dann trotzdem anführt, um 
die Unternehmenssteuerreform als verfassungskonform zu 
rechtfertigen, sind nicht haltbar. Sein Vertrauen auf mehr 
Wirtschaftswachstum ist reine Spekulation, die behauptete 
Doppelbelastung der Kapitaleinkommen entspricht nicht der bisherigen 
Rechtsauffassung des Bundesgerichtes. Unternehmungen haben ebenfalls 
ihren Beitrag an die öffentlichen Dienste zu leisten.
Der SGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Einkommen aus 
Kapital gleich besteuert werden wie die Erwerbseinkommen. Es ist 
nicht einzusehen, weshalb die Aktionärseinkommen zu tieferen Sätzen 
besteuert werden sollen als die Lohntüten der Arbeitnehmenden. 
Sollte das Parlament die Teilbesteuerung von Dividendeneinkommen 
beschliessen, wird der SGB massgeblich zum Referendum gegen die 
Unternehmenssteuerreform II beitragen.
Auskunft: Daniel Lampart, 079 205 69 11

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