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Mindestzinssatz: Geschenke an die Versicherungswirtschaft

Bern (ots)

Der Bundesrat lässt den Mindestzinssatz in der
beruflichen Vorsorge bei 2,5%. Er macht damit der 
Versicherungswirtschaft ein Millionengeschenk auf Kosten der 
Versicherten. Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten 
Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten 
eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75% 
gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gilt der Grundsatz, je (nicht 
gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn 
für die Privatversicherer.
So schnell der Bundesrat bei der Senkung des Mindestzinssatzes 
jeweils ist, so zögerlich verhält er sich bei einer gerechtfertigten 
Heraufsetzung. Die Begründung für den Verzicht auf die überfällige 
Heraufsetzung hält einer näheren Betrachtung nicht stand: Ein 
korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem 
Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür 
spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert 
wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre.
Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei 
2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen 
die Stimmen der Versichertenvertreter von der 
Versicherungswirtschaft durchgedrückt.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft
Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56

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