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SGB zum StromVG: Wer hat Angst vor dem Volk?

Bern (ots)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt das
Stromversorgungsgesetz (StromVG) in der heute vom Nationalrat 
beschlossenen Form ab. Entgegen dem Volksentscheid von 2002 hat sich 
der Nationalrat nach einer ziemlich konfusen Debatte für eine volle 
Liberalisierung der Stromversorgung entschieden. Die Mehrheit 
verweigerte die Möglichkeit des Referendums für diesen Schritt in 
einer zweiten Etappe. Damit setzt sich der Nationalrat über den 
mühsam errungenen Kompromiss der nach dem Volks-Nein zum EMG vor 
drei Jahren eingesetzten, breit abgestützten Expertenkommission 
hinweg.
Der Nationalrat verweigert so die nötige gründliche Evaluation der 
ersten Etappe, für welche der Expertenkompromiss die 
Teilliberalisierung für Verbraucher ab 100 MWh vorsieht. Die nun 
beschlossene automatische Vollliberalisierung nach 5 Jahren zwingt 
auch alle zum Referendum, die mit einer Teilliberalisierung 
einverstanden wären. Das Preisargument für die Marktöffnung unter 
100 MWh ist nicht stichhaltig, da die bei dieser 
Konsumentenkategorie keinesfalls garantierten Preisdifferenzen 
jährlich sicher unter Fr. 700.- liegen würden. Also sicher keine 
KMU- Förderung! Im Gegenteil.
Es ist zu hoffen, dass der Ständerat diesen inhaltlichen wie 
demokratiepolitischen Faux-pas wieder ausbügelt. Die Abstimmung von 
2002 hat gezeigt, dass die normalen gewerblichen und privaten 
Stromverbraucher die Versorgungssicherheit zu stabilen Preisen ihrer 
Energieverteil-Unternehmen nicht gegen die Unsicherheiten und 
Preissteigerungen des Marktes tauschen wollen. Es ist deshalb 
unerlässlich, dass das Gesetz nach der Teilliberalisierung der 
ersten Etappe eine gründliche Auswertung vor der Vollliberalisierung 
erlaubt. Diese ist nur möglich, wenn das Volk schliesslich das 
letzte Wort hat.
Für weitere Auskünfte:
Paul Rechsteiner
Rolf Zimmermann, 079 / 756 89 50
Christian Levrat, 079 / 301 52 15

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