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Zum Gesundheitsschutz bei Arbeit in grosser Hitze Kühle Köpfe bei heissen Arbeitsplätzen

Bern (ots)

(SGB-P) Heisse Sommertage in den Ferien – welch eine
Freude! Pech allerdings für alle, die am Arbeitsplatz ausharren 
müssen. Für sie kann die Arbeit schnell zur Qual ausarten. 
Arbeitnehmer/innen sind jedoch nicht schutzlos der Hitze und dem 
Arbeitgeber ausgeliefert.
Das Arbeitsgesetz und die entsprechende Verordnung über den 
Gesundheitsschutz sowie das Unfallversicherungsgesetz verpflichten 
den Arbeitgeber, die nötigen Vorkehrungen gegen die gesundheitlichen 
Risiken von hohen Raumtemperaturen und Ozonwerten sowie vor 
Sonneneinstrahlung zu treffen.
Dazu gehören etwa technische Massnahmen:
•	Kostenlose Abgabe von Getränken
•	Einrichtungen zum Schutz von Sonnenstrahlungen
•	Für angemessene Lüftung sorgen
•	Montage von Storen 
•	Ventilatoren oder gegebenenfalls Installation von
Klimageräten
Die Tätigkeiten müssen temperaturgerecht organisiert werden:
•	Schwere Arbeiten auf den Morgen verlegen,
•	Arbeitszeiten verschieben und/oder einschränken
•	häufiger Erholungspausen gewähren 
•	Arbeitsrhythmus anpassen. 
•	Bei Arbeit im Freien schwere Arbeiten während der Ozonspitze 
am späteren Nachmittag  vermeiden,  Strahlungsexposition möglichst 
vermeiden
Zudem hat der Arbeitgeber die Erste Hilfe und die 
Notfallorganisation zu bestimmen, und die Arbeitnehmenden über die 
Gesundheitsrisiken der Arbeit bei Hitze und Ozon zu informieren. Für 
schwangere Frauen gelten Arbeiten bei Raumtemperaturen von über 28° 
C als beschwerlich und sind ohne zusätzliche Schutzmassnahmen nicht 
zumutbar.
Kluge Arbeitgeber kennen die Vorteile der Mitwirkung der 
Arbeitnehmenden sowie der Gewerkschaften und beziehen diese 
frühzeitig in die Definition und Umsetzung von konkreten Massnahmen 
ein.
Wer liefert weitere Informationen und hilft bei der Durchsetzung? 
Leider sind viele Arbeitgeber hitzebeständig und kümmern sich 
zuwenig um die Belastungen am Arbeitsplatz. Sie müssen auf ihre 
Pflichten im Gesundheitsschutz aufmerksam gemacht werden. Die suva 
und das seco haben entsprechendes Informationsmaterial 
ausgearbeitet. Darin wird festgehalten, wann welche Massnahmen zu 
treffen sind. suva und seco werden während diesem Sommer in 
Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten in einem 
Pilotprojekt ein Beurteilungsraster für besondere Massnahmen bei 
hohen Temperaturen und Ozon testen. Der SGB und die ihm 
angeschlossenen Verbände haben bereits letztes Jahr eine solche 
Arbeitsgrundlage gefordert, welche es erlaubt, aufgrund von 
messbaren Kriterien verbindliche Schutzmassnahmen zu definieren. 
Einzelne Gewerkschaften sind denn auch gewillt, zur Erprobung des 
Rasters vor Ort aktiv beizutragen.
Die Branchengewerkschaften sind ohnehin wichtige Akteure bei der 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Sie können zusammen mit den 
betroffenen Arbeitnehmenden die Missstände aufdecken und helfen, 
dass der Arbeitgeber die nötigen Vorkehrungen trifft. Für die 
kommenden Sommermonate planen zudem die Branchengewerkschaften 
verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit Hitze und Ozon. Welche 
Massnahmen sollten die Arbeitnehmenden treffen?
Bei heissen Temperaturen gilt es kühlen Kopf zu bewahren:
•	Frühzeitig Wasser  trinken, d.h. bevor sich der Durst meldet
•	Bei Arbeiten im Freien Kopfbedeckung , körperbedeckende 
Kleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme tragen (Achtung, das 
Helmobligatorium gilt auch bei grosser Hitze)
•	Die Anzeichen von körperlichen Beschwerden ernst nehmen, den 
Vorgesetzten avisieren und sich ausruhen
•	Den Arbeitgeber auf seine Pflichten aufmerksam machen
•	Bei Missständen die Gewerkschaft kontaktieren
Weitere Informationen:
„Heisse Tipps für heisse Tage!“
http://www.suva.ch/de/home/suvapro/arbeitsmedizin/hitze_und_ozon_eins
tieg.htm
http://www.apug.ch/d/aktuell/hitzewelle_0_7.php
Informationen zur aktuellen Situation:
Wetter, Temperatur, Luftfeuchtigkeit: www.meteoschweiz.ch 
Ozon: www.ozon-info.ch 
UV: www.uv-index.ch
Weitere Auskünfte: Doris Bianchi,  Tel. 031 377 01 13

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