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In Coronazeiten muss jeder zum Musketier werden - Tipps und Einschätzungen der Comparis-Experten

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Liebe Leserinnen, liebe Leser

"Unus pro omnibus, omnes pro uno" oder "Einer für alle, alle für einen" - die Devise kennen viele aus Alexandre Dumas' Roman "D'Artagnan und die drei Musketiere". Das degenschwingende Quartett kämpft gemeinsam gegen das Böse.

Wenigen ist bekannt, dass "Unus pro omnibus, omnes pro uno" hoch oben in der Berner Bundeshauskuppel eingraviert ist und das Schweizerkreuz umarmt. Es ist dies eine helvetische Maxime wie Krisen bewältigt werden können, indem alle den Degen ergreifen und füreinander kämpfen.

Die Corona-Pandemie steht exemplarisch für eine Krise, die nicht durch einzelne Protagonisten eingedämmt werden kann, sondern nur durch den Einsatz jedes Einzelnen. Der Einsatz besteht darin, die Maske konsequent und korrekt aufzusetzen. Der Einsatz besteht darin, die verschärften Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit und der jeweiligen Kantone strikte einzuhalten. Der Einsatz besteht darin, grossangelegten Privatpartys und Familienfeiern fernzubleiben. Sie gelten oft als Infektionsherde. Und der Einsatz besteht darin, die SwissCovid-App, trotz der aktuellen Mängel, zu nutzen.

Diese Massnahmen schonen das Gesundheitswesen und retten Menschenleben. Die Wirtschaft gedeiht nur mit gesunden Menschen und mit offenen Grenzen. Ein zweiter umfassender und langandauernder Lockdown ist zwingend zu vermeiden. Es muss uns gelingen, einen Grossteil der Wirtschaft mit einem Minimum an Sauerstoff am Leben zu erhalten.

Doch bereits heute ist klar: Die Wirtschaft ist angeschlagen und wird aufgrund der per 29. Oktober 2020 geltenden verschärften Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie weiter leiden. Es wird Zeit brauchen, bis sie wieder genesen ist. Zu den am schlimmsten betroffenen Sektoren zählen das Gastgewerbe und der Tourismus. Letzterer generiert hierzulande eine Bruttowertschöpfung von gegen 20 Milliarden Franken und zählt über 180'000 Vollzeitstellen. Damit nicht genug: Der starke Anstieg der Corona-Zahlen vieler Handelspartner der Schweiz zeichnet Sorgenfalten ins Gesicht der hiesigen Exporteure. Nach kurzem Aufschwung fürchten sie einen erneuten Einbruch.

Die Kurzarbeit hat bislang Schlimmeres verhindert. Ohne dieses Instrument läge die Schweizer Arbeitslosenquote bei über 20 Prozent und nicht bei 3,2 Prozent (Stand September). Die Kurzarbeit lässt sich aber auf Dauer nicht finanzieren. Eine möglichst baldige Genesung der Wirtschaft ist somit zwingend. Es liegt in den Händen jedes Einzelnen, sich dafür einzusetzen.

Frédéric Papp, Comparis-Finanzexperte

Die Themen dieser Woche:

  • Krankenversicherung in Coronazeiten - was lohnt sich?
  • Die Überbrückungsrente bestraft eigenverantwortliche Sparer
  • SwissCovid-Tracing-App: Top oder Flop?
  • Drei Fragen zum Thema Krankenkassen-Werbeanrufe

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Krankenversicherung in Coronazeiten - was lohnt sich?

Wir haben die Corona-Krise noch nicht im Griff. Der Bundesrat hat deshalb am 28. Oktober schärfere Massnahmen beschlossen. Die Pandemie hat nicht zu einer enormen Prämiensteigerung geführt. Die Krankenkassen konnten einen Corona-Kostenschub mit ihren Reservepolstern von gegen 11 Milliarden Franken ohne Prämienerhöhung verhindern. In der Comparis-Prämienprognose vom Juli dieses Jahres lagen wir also richtig.

Der durchschnittliche Prämienanstieg von 0,5 Prozent hält zwar viele trotz brüchigen wirtschaftlichen Perspektiven und Einkommenseinbussen davon ab, Krankenversicherungen zu vergleichen und das individuelle Sparpotential zu prüfen. Herr und Frau Schweizer tun aber gut daran, ihr bestehendes Krankenversicherungsmodell genau unter die Lupe zu nehmen. Risikogruppen mit einer Maximalfranchise von 2'500 Franken sollten eine Reduktion auf das Minimum von 300 Franken prüfen. Eine tiefe Franchise kommt unter dem Strich günstiger, wenn eine coronabedingte Einlieferung ins Spital notwendig wird.

Hierzu folgende Berechnung: Mit der maximalen Franchise müssen die Versicherten im Krankheitsfall maximal 3'200 Franken bezahlen (2'500 Franken Franchise plus 700 Franken Selbstbehalt). Nicht enthalten sind die 15 Franken pro Spitaltag für die Verpflegung. Mit der Mindestfranchise liegt die Kostenbeteiligung bei 1'000 Franken (300 Franken Franchise plus 700 Franken Selbstbehalt). Die Faustregel lautet: Die Maximalfranchise lohnt sich bei jährlichen Kosten für medizinische Leistungen von weniger als 2'000 Franken pro Jahr. Übersteigen die jährlichen Ausgaben für Arzt, Medikamente, Spital etc. diesen Wert, sollte die Mindestfranchise von 300 Franken gewählt werden.

Ob Risikogruppe oder nicht - die Gefahr, am Virus zu erkranken, steigt mit Blick auf die rasch wachsenden Fallzahlen. Ausserdem lässt ein offiziell geprüfter und wirksamer Impfstoff gegen das Coronavirus weiter auf sich warten. Ein gutes Mittel zur Viruseindämmung neben den Schutzmassnahmen wäre das Contact Tracing. Es funktioniert in vielen Kantonen aufgrund der hohen Ansteckungszahlen bislang aber nur mässig. Eine Ursache ist die fehlende Digitalisierung. Laut einer Comparis-Umfrage arbeiten einige Kantone noch mit Papier- und Excellisten. Dabei stehen schon längst digitale Tools zur Verfügung, wie beispielsweise Customer-Relation-Management-Systeme (CRM). Privatunternehmen nutzen CRM-Systeme schon seit geraumer Zeit in der Kundenbetreuung.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss nun unverzüglich digitale Standards für ein effektiveres und effizienteres Contact Tracing in den Kantonen definieren und durchsetzen. Ein rascher und reibungsloser Datenaustausch mit medizinischen Leistungserbringern, den anderen Kantonen und mit dem Bund wäre damit sichergestellt. Das BAG hat vor rund zwei Jahren an der Krankenkasse Turbenthal ein Exempel statuiert und ihr die Betriebsbewilligung entzogen. Es kam so weit, weil der damalige Geschäftsführer sich weigerte, die Aufsichtsdaten elektronisch zu übermitteln. Seither ist in Sachen Durchsetzung digitaler Standards für den Datenaustausch wenig geschehen. Dieses Versäumnis behindert nun den Kampf gegen die grassierende Corona-Pandemie.

Felix Schneuwly, Comparis-Gesundheitsexperte

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Die Überbrückungsrente bestraft eigenverantwortliche Sparer

Das Referendum gegen die Überbrückungsrente ist nicht zustande gekommen. Damit dürfte das entsprechende Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Über 60-Jährige, die ab diesem Datum ausgesteuert werden, erhalten bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionsalters eine Art Zwischenrente. Diese ist höher als die Sozialhilfe. Alleinstehende erhalten maximal 3'650 Franken Überbrückungsrente, Ehepaare 5'470 Franken. Im Normalfall erhalten Männer die Überbrückungsrente bis 65 Jahre, Frauen bis 64 Jahre. Wird jemand noch im laufenden Jahr ausgesteuert, besteht kein Anspruch auf eine Überbrückungsrente.

Können über 60-jährige ausgesteuerte Arbeitslose ab nächstem Jahr also aufatmen? Nein, denn die Überbrückungsrente nach zweijähriger Arbeitslosigkeit gibt es nicht einfach so. Anspruch hat nur, wer sein Reinvermögen - zumindest teilweise - aufgebraucht hat. Als Reinvermögen gelten Guthaben, die 50'000 Franken (Alleinstehende) bzw. 100''000 Franken (Verheiratete im gleichen Haushalt) übersteigen. Selbstbewohntes Wohneigentum wird zwar nicht dem Reinvermögen angerechnet, doch wird der Eigenmietwert als Einkommen angerechnet und die Überbrückungsrente entsprechend gekürzt.

Wer also eigenverantwortlich vorgesorgt hat, den trifft es besonders hart. Denn zum Reinvermögen gehören auch Ersparnisse aus der Säule 3a. Sogar Guthaben in einer Pensionskasse oder in einer Freizügigkeitsstiftung werden ab einem bestimmten Betrag als Reinvermögen angesehen. Noch ist nicht bekannt, ab welcher Höhe Pensionskassen- oder Freizügigkeitsvermögen zum Reinvermögen hinzugezählt werden. Das muss der Bundesrat noch in einer Verordnung festlegen. Die Vernehmlassung dazu werde noch im Oktober eröffnet, war vom Bundesamt für Sozialversicherungen zu erfahren.

Das Parlament hat mit den äusserst restriktiven Auflagen beim Reinvermögen für die meisten den Bezug einer Überbrückungsrente faktisch verunmöglicht. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die in der Debatte diskutierte Zahl von 3'400 Überbrückungsrentnern schon im 2023 erreicht wird. Grund ist das erneute Erstarken des Coronavirus. Das wird in den nächsten Monaten zu vermehrten Betriebsaufgaben oder zu Entlassungen führen. Dieser zusätzliche Verlust an Arbeitsplätzen wird nach einem zweieinhalbjährigen Bezug von Arbeitslosengeldern zu einem Anstieg der Aussteuerungen führen und damit zu deutlich mehr Anwärtern für eine Überbrückungsrente.

Leo Hug, Comparis-Vorsorgeexperte

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SwissCovid-Tracing-App: Top oder Flop?

Rund 1,8 Millionen Personen besitzen die SwissCovid-App des Bundes. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer liegt zwar weit hinter den ursprünglichen Erwartungen von 3 Millionen, ist aber trotzdem beeindruckend. Weniger beeindruckend sind hingegen die in der App eingegebenen Codes von am Coronavirus erkrankten Personen. Zur Erklärung: Wer positiv auf das Virus getestet wird, erhält eine mehrstellige Zahlenfolge. Nach Eingabe in die App werden alle kürzlich von dieser Person getroffenen Personen via App vor einer möglichen Ansteckung gewarnt und aufgefordert, die Hotline zu kontaktieren.

Aktuell werden täglich nur ein paar Hundert solcher Codes eingetippt. Bei stark steigenden Ansteckungszahlen und massenhaften Tests sind die Initianten der SwissCovid-App von der mangelnden Akzeptanz nicht nur enttäuscht - nicht wenige nennen die App sogar einen Flop.

Woran liegt es, dass Schweizerinnen und Schweizer die App kaum nutzen? Waren die angeblichen Datenschutzbedenken in den letzten Wochen kaum mehr ein Thema, ist dafür die Abhängigkeit der App von einem gut funktionierenden Contact-Tracing ins Bild gerückt. Es ist nämlich nicht so, dass Erkrankte den Code für die App gleich mit dem positiven Testergebnis erhalten. Das Contact-Tracing-Team rückt diesen erst später raus. Sind die Tracer überlastet, vergeht also wertvolle Zeit, bis andere via App über eine mögliche Ansteckung informiert werden können.

Doch auch bei schnellerer Code-Ausgabe - der Prozess ist vielen zu kompliziert. Meist müssen positiv Getestete den Code über eine Helpline selbst einfordern - der Kanton Zürich zum Beispiel teilt dies der erkrankten Person bei der ersten Kontaktaufnahme per SMS mit. Wer aber gerade einen positiven Corona-Bescheid erhalten hat, dürfte womöglich anderes im Sinn haben, als einem Code nachzurennen. Die Abläufe sollten also dringend verbessert und vereinfacht werden, um die Hürde, an einen Code zu kommen, so tief wie möglich zu halten.

Aber selbst mit vereinfachten Abläufen hilft die SwissCovid-App nur, wenn möglichst viele (Millionen!) die App auf ihren Smartphones installieren. Die fehlende Bereitschaft zur Nutzung dieser App dürfte auch an der nach wie vor zögerlichen Kommunikation der Behörden liegen. Die seit Monaten versprochene Informationskampagne, welche die App ins Zentrum stellen sollte, hat noch nicht begonnen. Ausserdem wirken die ewigen Appelle des Bundesrats, die App doch bitte zu installieren, eher hilflos.

Aus meiner Sicht sollte mit Hilfe von Influencern breiter für die App geworben und der Nutzen der App in den sozialen Medien zielgruppengerecht dargelegt werden.

Viele würden sich ausserdem über erweiterte Funktionalitäten freuen. So nützlich die SwissCovid-App auch ist, so langweilig kommt sie daher. Dass es besser geht, zeigt zum Beispiel die deutsche Corona-Warn-App. Diese errechnet anhand der anonymen Begegnungen einen Bedrohungsindex, welcher in der App angezeigt wird. Solche Informationen könnten einen zusätzlichen Mehrwert der App generieren, der mehr Personen überzeugt, die App zu installieren.

Jean-Claude Frick, Comparis-Digitalexperte

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Drei Fragen zum Thema Krankenkassen-Werbeanrufe

In der Zeit, in der sich Herr und Frau Schweizer vermehrt mit ihren Krankenversicherungen beschäftigen, gehen Krankenkassen, Versicherungsmakler sowie Callcenter telefonisch auf Kundenfang und halten sich dabei nicht immer an die Gesetze. Auch Comparis-Nutzerinnen und -Nutzer bekommen immer wieder solche Anrufe. Als Mediensprecherin von Comparis wird Andrea Auer oft mit Fragen zum Thema konfrontiert. Im Folgenden beantwortet sie drei immer wieder gestellte Fragen.

Sind solche Werbeanrufe erlaubt?

Nein. Sogenannte "Kaltanrufe" an Leute mit einem Sterneintrag im Telefonverzeichnis sind grundsätzlich verboten. Krankenkassen, Vermittler oder Callcenter umgehen dieses Verbot jedoch mittels Wettbewerben, Befragungen oder Veranstaltungs- und Vereinssponsorings. Das heisst, dass Firmen ihre Kontakte durch die genannten Massnahmen zuerst in sogenannt "warme Kontakte" umwandeln. Auch Adressen aus Offertenanfragen können als solche Kundenbeziehungen angesehen werden, die dann telefonisch oder per Mail kontaktiert werden dürfen.

Wichtig bei Werbeanrufen: Die anrufende Person sollte Ihnen die Quelle Ihrer Kontaktdaten sowie den Auftraggeber unmittelbar nennen können. Kann die Person diese zwei Fragen nicht beantworten, sollten Sie das Gespräch sofort beenden.

Comparis verleiht Krankenkassen, die sich in Sachen Kundenwerbung strikt an geltendes Recht halten, jedes Jahr das Label "Saubere Kundenwerbung". Zudem erhalten Kassen, die komplett auf Telefonwerbung verzichten, das Label "keine Telefonwerbung".

Tätigt Comparis selbst solche Werbeanrufe?

Nein. Comparis tätigt keine Werbeanrufe. Wer also am Telefon behauptet, im Auftrag von Comparis anzurufen, sagt nicht die Wahrheit.

Wie kommen meine auf der Website von Comparis eingegebenen Kontaktdaten in die Hände von Call-Agenten oder Vermittlern?

Ihre auf der Website von Comparis eingegebenen Kontaktdaten können nur von Krankenkassen an Callcenter oder Versicherungsvermittler weitergegeben werden. Wer über die Website von Comparis eine Offerte für eine Grundversicherung bei der Krankenkasse X bestellt, gibt seine Daten der entsprechenden Kasse weiter. Diese kann wiederum Vermittler beauftragen, Ihnen neben der Grundversicherung auch eine Zusatzversicherung zu verkaufen. Das ist legal. Wichtig ist aber, dass die anrufende Person am Telefon erklärt, dass sie die Kontaktdaten von der Krankenkasse X bekommen hat und nicht von Comparis.

Andrea Auer, Mediensprecherin Comparis

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Die wichtigsten Links zur aktuellen Lage

  • BAG: aktuelle InformationenDas Bundesamt für Gesundheit (BAG) liefert auf dieser Seite täglich Informationen zum Stand der Verbreitung des Coronavirus und zu Gegenmassnahmen.
  • WHO zur weltweiten Lage Die Weltgesundheitsorganisation bündelt alle Informationen über die Verbreitung des Coronavirus in einem Dashboard. Dieses liefert aktuellste Fallzahlen zu Infizierten und Todesopfern in verschiedenen Regionen der Welt und nach Ländern.
  • Johns Hopkins University mit weiteren ZahlenAuf einer interaktiven Karte werden (fast) in Echtzeit Entwicklungen dargestellt. Integriert in dieser Darstellung sind auch Angaben zur Zahl der geheilten bzw. genesenen Personen.
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