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Missbräuche im Bereich der Telekommunikations-Mehrwertdienste: Neue Schutzbestimmungen gehen zu wenig weit

Zürich (ots)

Gestern sprach sich der Bundesrat für
eine Verschärfung der Transparenzbestimmungen im
Telekommunikationsmarkt aus. Im Verlauf des ersten Quartals des
nächsten Jahres wird die neue Regelung in Kraft treten. Dann müssen
Telekomanbieter gratis und im Voraus auf die Telefon-Gebühren
hinweisen, wenn diese zwei Franken pro Minute übersteigen. Der
Telekom-Tarif-Experte comparis.ch begrüsst zwar diesen Schritt zum
Schutz der Konsumenten, spricht sich jedoch für noch weiterführende
Schutzbestimmungen aus.
Gestern hat sich der Bundesrat für eine Änderung der
Preisbekanntgabe für Fernmelde-Mehrwertdienste ausgesprochen. Die
Änderung wird im Verlauf des ersten Quartals des nächsten Jahres in
Kraft treten. Dann muss vor einem Anruf auf eine 090x-er-Nummer
kostenlos der Preis angegeben werden, sofern dieser mehr als CHF 2.00
pro Minute beträgt.
Wie der "Tages-Anzeiger" heute berichtet, müssen die Kundinnen und
Kunden zudem das Gespräch mit einem Tastendruck bestätigen, wenn der
Preis des Anrufes mehr als CHF 5.00 pro Minute und/oder CHF 10.00
Grundgebühr pro Gespräch beträgt.
Damit sollen die Möglichkeiten des Missbrauchs verringert werden.
Der unabhängige Telefon-Tarif-Experte comparis.ch begrüsst
grundsätzlich die zusätzlichen Vorschriften. Ralf Beyeler,
Telekom-Spezialist bei comparis.ch: "Mit den neuen Vorschriften
müssen die Kundinnen und Kunden kostenlos über die Tarife informiert
werden. Dies ist eine gewaltige Verbesserung zur heutigen Situation,
wo dubiose Firmen zum Teil gewaltig abkassieren. Es stellt sich
allerdings die Frage, was im Missbrauchsfall passiert: Muss der Kunde
dann trotzdem bezahlen, obwohl er nicht - wie gesetzlich
vorgeschrieben - über die Kosten informiert worden ist?"
Begrüssenswert ist auch die freiwillige Vereinbarung der
Telekom-Branche unter der Führung des Branchenverbandes SICTA. Es
bleibt zu hoffen, dass alle Anbieter sich dieser Vereinbarung
anschliessen werden.
Allerdings gehen die neuen gesetzlichen Vorschriften nach Ansicht
von comparis.ch zu wenig weit. Es gibt immer noch zahlreiche Fälle,
insbesondere mit Dialern(1), bei denen Kundinnen und Kunden
Rechnungen in der Höhe von mehreren tausend Franken erhalten. Obwohl
Vorschriften(2) existieren, dass während der bestehenden Verbindung
die Preisangabe immer auf dem Bildschirm sichtbar sein muss, gibt es
unter den Anbietern zahlreiche schwarze Schafe.
Bei Missbräuchen müssen die Kundinnen und Kunden in der Regel
ihrem bestehenden Netzanbieter die Gebühren bezahlen und diese dann
auf dem Rechtsweg zurückfordern. Dies ist umständlich, da sich die
Nummerninhaber oft hinter anderen Firmen verstecken. Ralf Beyeler:
"Der Gesetzgeber müsste dafür sorgen, dass die Kundinnen und Kunden
diese Position auf der Telefonrechnung streichen können. Dann ist es
am Nummerninhaber, die Forderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Im
Missbrauchsfall wird er dies kaum machen. Hier wäre es sinnvoll, wenn
die Telekom-Branche selber konsumentenfreundliche Regelungen
vereinbaren könnte."
Die SICTA will bis Ende Jahr die entsprechenden Prozesse
ausgearbeitet haben. Derzeit ist noch nicht definitiv klar, wie die
Prozesse aussehen.
(1) Dialer: Ein Programm, mit dem man sich über den Computer in ein
            Computernetzwerk wie z.B. das Internet einwählen kann. 
            Oftmals bauen Dialer Verbindungen über kostenpflichtige 
            090x-er-Nummern auf.
(2) Technische und administrative Vorschriften betreffend die
    Aufteilung der E.164-Nummern
(s. Artikel 4.8.3, 4.9.3 und 4.10.3).
http://www.bakom.ch/imperia/md/content/deutsch/telecomdienste/grundla
genundkonsultation/technischevorschriften/32.pdf

Kontakt:

Ralf Beyeler
Product Manager Telecom
Tel. +41/1/360'52'77
Mobile +41/79/467'07'81
Fax +41/1/360'52'72
E-Mail: ralf.beyeler@comparis.ch
Internet: www.comparis.ch

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