Tous Actualités
Suivre
Abonner SFZ Schweizerische Fachstelle für Zweiradfragen

SFZ Schweizerische Fachstelle für Zweiradfragen

Töffbranche begrüsst Ablehnung der Motion "Um-/Nachrüstung von zu lauten Motorrädern"

Solothurn (ots)

Der Nationalrat hat am 7. Mai die Motion betreffend "lärmige Motorräder" mit 97 gegen 79 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Die starken Argumente des Motorrad-Branchenverbandes Motosuisse im Vorfeld der Abstimmung trugen wesentlich zur vertieften Information der Parlamentarier bei. Der Verband äussert sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis, will aber in Zukunft seine Aufklärungsarbeit in Bezug auf Motorrad-Technik intensivieren.

Die Kommission des Nationalrats verlangte mit der Motion die Einführung einer Pflicht zur Um- bzw. Nachrüstung von Motorrädern, die speziell störende Emissionen produzieren. Motosuisse votierte mit folgenden Argumenten gegen diese Motion:

1. Eine nachträgliche Um- oder Nachrüstung bereits immatrikulierter Motorräder zur Erreichung der Euro 4 bzw. Euro 5 Norm ist technisch nicht möglich.

2. Neue Motorräder werden in wesentlichen Bereichen ganz andere Eigenschaften aufweisen als bereits immatrikulierte. Eine Um- bzw. Nachrüstung älterer Fahrzeuge ist daher generell nicht möglich. Eine entsprechende Pflicht würde faktisch zu einem Verbot der weiteren Nutzung sämtlicher bereits immatrikulierten Motorräder in der Schweiz führen.

3. Auch im Bereich der Geräuschvorschriften wäre eine Pflicht zur Um- oder Nachrüstung nicht vertretbar. Wie das Bundesamt für Strassen ASTRA in einem Bericht ausführt, werden die neuen Euronormen verschärfte Geräuschgrenzwerte vorsehen und zusätzlich die Umgehung des Messzyklus verhindern. Diese Vorschriften werden von sämtlichen neu zugelassenen Fahrzeugen eingehalten werden müssen.

4. Heute oder bereits eingelöste Fahrzeuge könnten technisch auch nicht einfach an die neuen Geräuschvorschriften angepasst werden, und falls technisch doch machbar, wäre dies mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.

5. Die Kosten für die entsprechenden Um- bzw. Nachrüstungen wären von den Motorradhaltern (sprich Konsumenten) zu tragen, deren Fahrzeuge die neuen Normen nicht erfüllten. Sie würden mithin nachträglich mit einem sehr erheblichen Aufwand belastet, mit dem sie beim Kauf des Motorrades nicht rechnen konnten. Das wäre schon an sich sehr stossend (verpönte Rückwirkung) und ausserdem auch völlig unverhältnismässig, weil nur eine kleine Zahl der insgesamt rund 400'000 immatrikulierten Motorräder besonders laut ist.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Halter von Motorrädern mit enormen Nachteilen in finanzieller und technischer Hinsicht zu rechnen hätten, wenn ihre Fahrzeuge mit Bezug auf den Lärm den neuen Vorschriften angepasst werden müssten. Diese Nachteile dürfen ihnen nach Meinung von "motosuisse" nicht zugemutet werden. Dies umso weniger, als nur ein kleiner Teil der Fahrzeuge betreffend Lärm überhaupt in Frage kommt und sich die Lärmsituation mit der Einführung der neuen Euronormen sehr bald entschärfen wird. Der Motorradlärm wird als Folge der neuen Vorschriften rasch abnehmen, so dass auch aus diesem Grund keine speziellen Massnahmen angezeigt sind.

Kontakt:

Medienstelle Motosuisse / SFZ
4500 Solothurn
032 625 17 57

Plus de actualités: SFZ Schweizerische Fachstelle für Zweiradfragen
Plus de actualités: SFZ Schweizerische Fachstelle für Zweiradfragen