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Ständerat zur NAF-Vorlage - Prädikat mangelhaft

Bern (ots)

Der Automobil Club der Schweiz (ACS) hat immer wieder auf die zahlreichen Mängel der Vorlage eines unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) hingewiesen. Nach Meinung des ACS muss die NAF-Vorlage in etlichen Punkten zwingend korrigiert werden. Der Ständerat (SR) hat heute einige wichtige Korrekturvorschläge nicht übernommen. Die NAF-Vorlage bleibt mangelhaft und korrekturbedürftig!

Positiv hervorzuheben an der heutigen Beratung im SR ist, dass der Strassenfonds neu in der Bundesverfassung verankert werden soll, womit Bund und Kantone zur Bereitstellung einer ausreichenden Strasseninfrastruktur verpflichtet werden. Mit der Berücksichtigung des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP Nationalstrasse) wird es überdies möglich sein, regelmässig über die Kapazitätsausbauten im Nationalstrassennetz zu befinden.

Der ACS befürwortet die Erhöhung des zweckgebundenen Anteils des Ertrags aus der Mineralölsteuer zugunsten des NAF. Diese muss mindestens 60% sein. Unerfreulich ist jedoch die vom SR vorgeschlagene Finanzierungslösung durch die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags zu Lasten der Automobilisten. Auf eine weitere Steuer- und Abgabenerhöhung ist zu verzichten. Der ACS ist strikte gegen eine Finanzierungslösung, die eine weitere Mehrbelastung der Automobilisten vorsieht - dies getreu dem Grundsatz "keine Steuern auf Vorrat".

Der ACS fordert, dass Agglomerationsprogramme, welche zu Lasten des NAF finanziert werden, ausschliesslich der Kapazitätsverbesserung der Strasse dienen. Denn beim NAF hat es zwingend um eine verursachergerechte Finanzierung für die Lösung von Strassenproblemen zu gehen. Es muss ausgeschlossen bleiben, dass der Bundesrat neu in Alleinregie über zusätzliche Aufschläge entscheiden darf, wie das der SR vorsieht. Aufschläge (Teuerungsausgleich) gehören vors Parlament. Der ACS geht davon aus, dass der Nationalrat noch die notwendigen Verbesserungen an der Vorlage vornehmen wird.

Fazit: Auch nach dem heutigen NAF-Entscheid im SR besteht weiterhin grosser Korrekturbedarf an der NAF-Vorlage. Der ACS wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Anliegen der Automobilisten und deren faire Behandlung bzw. faire finanzielle Belastung einsetzen und steht daher hinter der Initiative für eine faire Verkehrsfinanzierung. Für die kommende Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 wird ein klares JA empfohlen.

Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf 
gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur 
Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, 
sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus 
zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er 
widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere
Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der 
Strasse.

Für weitere Informationen:

Mathias Ammann, Zentralpräsident Automobil Club der Schweiz (ACS)
Telefon: 079 300 54 45
E-Mail: mathias.ammann@acs.ch

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