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euro adhoc: Euromed AG
EUROMED AG: BGH-Urteil vom 12.03.2003 bestätigt Rechtsposition zu Kliniktarifen und hat Einfluss auf die Umsatzsituation der EUROMED AG (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Fürth, den 14. März 2003. Der Bundesgerichtshof hat, gemäß Mitteilung
seiner Pressestelle, am 12.03.2003 ein Urteil zur
Erstattungsfähigkeit von Vergütungen reiner Privatkliniken in der
privaten Krankheitskostenversicherung gefällt. Entsprechend den
tragenden Urteilsgründen und der damit einhergehenden Leitfunktion
für die Instanzgerichte, ist, obwohl die EUROMED AG nicht Partei
dieses Klageverfahrens gewesen ist, ab sofort davon auszugehen, dass
die derzeitigen Tarifpositionen der EuromedClinic von den privaten
Krankenversicherungen uneingeschränkt erstattet werden müssen. Die
betreffenden offenen Forderungen können zeitnah und vollständig
realisiert werden.
Insofern sind die Gründe für die Verunsicherung der Zielgruppe der
EuromedClinic nicht mehr gegeben. Die EUROMED AG erwartet eine
positive Auswirkung auf die stationäre Belegung.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 14.03.2003

Rückfragehinweis:

Harald Niebler Investor Relations EUROMED AG Tel.: +49 (0) 911-9714-604 Fax: +49 (0)
911-9714-607 E-Mail: boerse@euromed.de

Branche: Gesundheitsdienste
ISIN: DE0005706808
WKN: 570680
Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt

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