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Die neuen Brandschutzvorschriften orientieren sich an der Wirtschaftlichkeit

Bern (ots)

Im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) überarbeitete die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) während der letzten vier Jahre die Schweizerischen Brandschutzvorschriften "BSV". Das IOTH hat nun die BSV 2015 auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Mit der Revision werden die neusten technischen Möglichkeiten aufgenommen und gleichzeitig die Kosten für den Brandschutz gesenkt. Im Sachwertschutz wird unter Berücksichtigung der neuesten technischen Möglichkeiten eine Kostenreduktion erreicht. Das Schutzniveau für Personen wird beibehalten.

Im Juni 2010 beauftragte das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse IOTH die VKF, die BSV zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen. Der politische Auftrag umfasste im Wesentlichen folgende Zielvorgaben:

   - Das heutige Sicherheitsniveau bezüglich Personenschutz ist 
     gesellschaftlich akzeptiert und ist unverändert zu belassen (ca.
     3.5 Brandtote / Mio. Einwohner).
   - Beim Sachwertschutz soll eine sorgfältige Abwägung durchgeführt 
     werden, um die volkswirtschaftlichen Kosten im Rahmen der 
     gesellschaftlichen Akzeptanz zu senken.
   - Die Ergebnisse aus dem ETH-Forschungsprojekt "Wirtschaftliche 
     Optimierung im vorbeugenden Brandschutz" bilden die 
     entsprechende Grundlage und sind zu berücksichtigen.

Das gewählte Vorgehen unter dem Motto "So gut wie nötig" führte tendenziell zu einer Reduktion des Sicherheitsniveaus im Sachwertschutz. Dabei ist wichtig, dass der vorbeugende Brandschutz volkswirtschaftlich nicht mehr kostet als er nützt.

Markante Liberalisierungen

Die Revision sieht ab dem 1. Januar 2015 zahlreiche Erleichterungen vor.

Beispiele:

   - Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Einfamilienhäusern 
     Brandschutzmassnahmen im Vergleich zu anderen Massnahmen teuer 
     sind und zum Personenschutz wenig beitragen. Daher sind hier 
     inskünftig keine Brandschutzmassnahmen mehr zu beachten. 
     Ausgenommen davon sind lediglich Gebäude mit einer Holzfeuerung 
     und Brennstofflagerung.
   - Das Gleiche gilt für Gebäude mit geringen Abmessungen (bis max. 
     600 m2 Grundfläche und max. 3 Geschossen). Auch hier sind keine 
     Brandschutzmassnahmen mehr gefordert. Davon profitieren primär 
     KMU- Betriebe, die ihre Gebäude gleichzeitig privat nutzen, 
     indem sich z.B. im Erdgeschoss ein Handwerksbetrieb und eine 
     Wohnung im Obergeschoss befinden.
   - Die zulässige horizontale Fluchtwegdistanz beträgt 35 m (bisher 
     20 m) und bei der Festlegung der Anzahl Treppenhäuser ist die 
     Einhaltung der Fluchtweglängen massgebend.
   - Die möglichen Brandabschnittsgrössen bei Industrie- und 
     Gewerbebauten werden in einzelnen Bereichen um bis zu 200% 
     erhöht.
   - Neu können in Holzbauweise Gebäude mit bis acht Geschossen 
     erstellt werden. Zudem wird nicht mehr zwischen brennbarer und 
     nichtbrennbarer Konstruktion unterschieden.

Konsequenzen der neuen Brandschutzvorschriften

Die fachliche Anforderung an die Brandschutzfachleute steigt deutlich. Um das Verständnis und die fachgerechte Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften zu gewährleisten, müssen Brandschutzbehörden, Planer und Anwender mit der neuen Philosophie vertraut gemacht und bezüglich der Differenzierungen geschult werden. Die neuen Brandschutzingenieurmethoden, in denen der risikobasierte Ansatz verankert ist, verlangen neue Ausbildungswege bis auf ETH-Stufe. Die VKF hat bereits ein entsprechendes Umschulungs- und Ausbildungskonzept verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit und Koordination mit den Brandschutzbehörden, Fachverbänden und Hochschulen.

Brandschutz in der Schweiz - eine Erfolgsgeschichte

Gemäss der "Geneva Association for the Study of Insurance Economics" verzeichnet einzig Singapur jährlich weniger Brandtote als die Schweiz. Ein Grund hierfür ist mit Sicherheit die lange Erfahrung in diesem Bereich. Bereits im Jahr 1933 erarbeitete die VKF die ersten, allerdings noch unverbindlichen Brandschutzvorschriften. In der Zwischenzeit hat sich der Brandschutz in der Schweiz stetig weiterentwickelt. Heute sind die Brandschutzvorschriften der VKF in allen 26 Kantonen rechtlich verbindlich und bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor Bränden und Explosionen. Sie bestehen aus der Brandschutznorm und insgesamt 18 Brandschutzrichtlinien. Die Norm bestimmt die geltenden Sicherheitsstandards und befasst sich mit den Grundsätzen und den wichtigsten Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes. Die Richtlinien führen die spezifischen Anforderungen der Brandschutznorm in verschiedenen Bereichen (Baustoffe und Bauteile, Tragwerke, Flucht- und Rettungswege etc.) aus.

Vorschriften sind ab sofort verfügbar

Unter www.praever.ch sind die Brandschutzvorschriften ab sofort elektronisch verfügbar.

Ab Ende Oktober steht ein kostenloses App für Apple, Android und Windows zur Verfügung. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt kann die Druckversion direkt bei der VKF, Bundesgasse 20, 3001 Bern, Tel 031. 320 22 20 oder unter www.vkf.ch bestellt werden.

Weitere Informationen:

Rolf Meier, Medienstelle VKF: Telefon 031 320 22 82, E-Mail:
rolf.meier@vkf.ch.
René Stüdle, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz VKF, Telefon 031-320
22 36, E-Mail: rene.stuedle@vkf.ch

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