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euro adhoc: Triplan AG
Recht/Prozesse
+++ TRIPLAN AG gewinnt erste Instanz Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
23.09.2008
Bad Soden, 23. September 2008: Mehrere Aktionäre hatten u.a. gegen 
den Hauptversammlungs-Beschluss zum Gewinnabführungsvertrag Klage 
beim Landgericht Frankfurt eingereicht. TRIPLAN hat daraufhin beim LG
Frankfurt die Freigabe für die notwendige Eintragung des Beschlusses 
in das Handelsregister beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat durch
einen noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom heutigen Tage dem 
Freigabeantrag der TRIPLAN AG stattgegeben (AZ:  3-05 O 203/08 ). 
Ausweislich des Beschlusses des LG Frankfurt liegen die 
Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister vor.
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr

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