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economiesuisse - Jetzt IV ausgabenseitig sanieren
economiesuisse zur eidgenössischen Volksabstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung

Zürich (ots)

economiesuisse nimmt die Annahme der befristeten
IV-Zusatzfinanzierung mit Genugtuung zur Kenntnis. Der 
Wirtschaftsdachverband fordert jetzt die umgehende Sanierung des 
Sozialwerks im Rahmen der 6. IV-Revision. Diese hat zwingend auf der 
Ausgabenseite zu erfolgen und muss spätestens Ende 2017 vollends 
wirken. Das Ja der Stimmberechtigten befreit zugleich die AHV von den
Fesseln der IV. Die Stimmberechtigten haben damit die Wichtigkeit 
einer gesicherten Altersvorsorge hervorgehoben. Die demografische 
Entwicklung muss sowohl bei der derzeitigen AHV-Revision wie auch 
beim anstehenden Entscheid über einen fairen Umwandlungssatz mit 
berücksichtigt werden.
economiesuisse nimmt die Annahme der befristeten 
IV-Zusatzfinanzierung mit Genugtuung zur Kenntnis. Die 
Stimmberechtigten haben die Notwendigkeit dieses Zwischenschrittes 
auf dem Weg zu einer langfristigen Sanierung des Sozialwerks erkannt.
Die Schweizerinnen und Schweizer fällten ihren Entscheid im Wissen um
die anstehende ausgabenseitige 6. IV-Revision. economiesuisse fordert
deshalb die strukturellen Probleme im Rahmen dieser Reform umgehend 
zu lösen. Die befristete MWSt-Erhöhung endet zwingend Ende 2017. 
"Eine Verlängerung der Steuererhöhung ist indiskutabel. Die 
ausgabenseitigen Massnahmen der 6. IV-Revision müssen deshalb 
spätestens 2018 vollends wirken und die absehbaren Defizite komplett 
auffangen", sagt Pascal Gentinetta, Direktor von economiesuisse. 
Bundesrat und Parlament sind diesbezüglich in der Pflicht.
Das Ja der Stimmberechtigten befreit zugleich die AHV von den 
Fesseln der IV. Die IV erhält einen eigenständigen Fonds, aus welchem
sie ihre Ausgaben finanzieren muss. Somit muss die AHV nie mehr für 
IV-Defizite aufkommen. Der heutige Volksentscheid unterstreicht 
deshalb auch die Wichtigkeit einer gesicherten Altersvorsorge. 
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der immer längeren 
Lebenserwartung stehen sowohl die AHV wie auch die berufliche 
Vorsorge vor grossen Herausforderungen. Bei der AHV muss die 
derzeitige Reform diese Entwicklung berücksichtigen. Bei der zweiten 
Säule werden die Stimmberechtigten beim anstehenden Entscheid über 
einen fairen Umwandlungssatz ihre Verantwortung erneut wahrnehmen 
können.
Die heutige Abstimmung zeigt, dass gut begründete Anpassungen des 
Mehrwertsteuersatzes möglich sind. economiesuisse wird die 
Bestrebungen weiter unterstützen, mit einem Einheitssatz die 
Mehrwertsteuer zu reformieren. Denn ein tieferer Einheitssatz ist 
volkswirtschaftlich sinnvoll, reduziert die Bürokratie und schafft 
Arbeitsplätze. Zudem ist er ertragsneutral.

Kontakt:

Urs Rellstab
Telefon: 079 669 56 10

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