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economiesuisse - Keine neuen Hindernisse an der Grenze zur EU
economiesuisse begrüsst Einigung über die "24-Stunden-Regel"

Zürich (ots)

Ein möglichst ungehinderter grenzüberschreitender
Warenverkehr ist eine zentrale Voraussetzung für die 
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die von der 
Europäischen Union beschlossenen Sicherheitsmassnahmen im 
internationalen Handel hätten auch für die Schweiz gegolten und sich 
angesichts der zentralen Lage unseres Landes in Europa negativ für 
die Schweizer Unternehmen ausgewirkt. Für Firmen aus dem EU-Raum wäre
der Handel mit und der Transit durch die Schweiz erschwert worden. 
Vor diesem Hintergrund ist die heute zwischen der Schweiz und der EU 
erfolgte Paraphierung des Güterverkehrsabkommens aus Sicht der 
Wirtschaft als Erfolg zu werten. Die Schweiz und die EU anerkennen 
gegenseitig die Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards im 
Zollbereich. Dadurch entfällt für Schweizer Unternehmen die von der 
EU geplante Einführung einer Vorausanmeldepflicht von Importen und 
Exporten ("24h-Regel") im bilateralen Warenverkehr. "Eine 
Beeinträchtigung des Warenverkehrs mit unserem wichtigsten 
Handelspartner kann so vermieden werden", begrüsst Peter Flückiger 
von economiesuisse das Verhandlungsresultat.
Die Diskussionen um die Sicherheit entlang der internationalen 
Wertschöpfungskette und die damit verbundenen gesetzlichen 
Vorschriften für den grenzüberschreitenden Güterverkehr haben in den 
letzten Jahren stark zugenommen. Diesem Trend konnte sich die Schweiz
nicht entziehen: Die mit der EU ausgehandelte Lösung erfordert 
gewisse Anpassungen. Die Schweiz wird Risikoanalysen und 
Sicherheitsmassnahmen einführen. Letztere beinhalten einerseits eine 
Vorausanmeldepflicht im direkten Warenhandel mit Nicht-EU-Staaten. 
Primär davon betroffen sind Importe und Exporte via Luftfracht. 
Andererseits wurde im Abkommen vereinbart, dass die Schweiz einen so 
genannten "Authorized Economic Operator"-Status schaffen wird. 
Demnach sollen Firmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, von 
Erleichterungen bei den Sicherheitskontrollen profitieren können. 
Diese neuen Massnahmen können für gewisse Unternehmen mit Mehraufwand
verbunden sein. Bei der Umsetzung ist deshalb auf die Bedürfnisse der
Schweizer Wirtschaft Rücksicht zu nehmen.
Vor der Unterzeichnung muss das heute paraphierte Abkommen noch 
vom EU-Ministerrat und vom Bundesrat gutgeheissen werden. Das 
Güterverkehrsabkommen soll ab dem 1. Juli 2009 angewendet werden.

Kontakt:

Roberto Colonnello
Telefon: +41 (0)44 421 35 35

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